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Medienverbot in Deutschland – Star Trek am Ende?

, Medienverbot in Deutschland – Star Trek am Ende?

Gestern zog erneut ein Hobbyrichter durch eine deutsche Schule, um seinen Mitschülern mittels ballistischen Hilfsmittel genauestens zu zeigen, an welche Körperteile sie ihm damals alte Kaugummis geklebt hatten… Viele wurden angeschossen, womit die Todesrate immer noch weit unter einem Kindergeburtstag in Irak-Mitte liegt. Experten für „Wolle-gewählt-werden“ fordern jedoch trotzdem erneut das richtig-echte Verbot von richtig-echt-gewaltverherrlichenden Computerspielen. – Das Problem: Der bereits vorliegende Gesetzesentwurf würde diesmal auch Star Trek betreffen!

So liegt das „Schutzgesetz für medienkonsumierende Kinder und Jugendliche“, kurz, das SchgmKJ, uns bereits in Auszügen vor. Dieses erweitert die bisherigen Regelungen, die in Deutschland bisher traditionell von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angewandt wurden.

Ein CDU-Abgeordneter und Freund unserer Redaktion ließ mir heute eine Vorabversion des Textes zukommen, welcher spätestens im Dezember durch den Bundesrat gehen soll. Durch die aktuellen Ereignisse ist sogar eher noch mit einer Verschärfung zu rechnen. Die Auswirkungen könnten nicht nur Gewaltfilme und Videospiele betreffen, sondern auch ganz normale Fernsehserien wie z.B. Star Trek! Neu und wichtig sind vor allem die Stellen, die sich mit den allgemeinen Auswirkungen alternativer (Fernseh)Realitäten beschäftigen. Hier hat der Gesetzgeber den Anspruch, neben „Verrohungsmedien“ auch „Verdummungsmedien“ einzuschränken.

Die für uns wichtigen Stellen habe ich daher markiert.


§1 – Anwendung dieses Gesetzes:

Die nachfolgenden Vorschriften gelten, soweit keine Ausnahmen oder Erweiterungen genannt werden, für Computerspiele, Printmedien (Auch Kalender, Poster oder gleichartige Erzeugnisse), öffentliche Aufführungen mit mehr als 5 Zuschauern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie für Film-, Funk- und Fernsehen und deren Erzeugnisse auf Speichermedien.


§ 2 – Zweck der Regelungen:

(I) Medien im Sinne des §1, die fiktive Handlungen wiedergeben oder diese interaktiv und nicht im Sinne der Weiterbildung im Sinne eines Lernmediums anbieten, sind von geeigneten staatlichen Institutionen ausnahmslos auf ihre Gefahrlosigkeit in Bezug auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen.

(II) Die Möglichkeit einer bestehenden Gefahr muss untersucht werden, wenn augenscheinlich eine der folgenden Gefährdungsschwerpunkte tangiert sein könnte:

1.) Wenn Medien vorliegen, die Gewalt an Minderheiten und/oder Minderheiten nahe stehenden Personen propagieren, gutheißen oder billigen. Dies ist der Fall, wenn die körperliche Unversehrtheit von fiktiven Personen gefährdet wird, obwohl der gleiche dramaturgische Effekt durch ein anderes Mittel zu erreichen wäre, das weniger in die Persönlichkeitsrechte eingreift.

2.) Wenn eine unrealistische, stark verzerrende Darstellung der Wirklichkeit („Realitätsdefizit“) vorliegt, die geeignet ist, das Weltbild von Kindern und Jugendlichen mehr als nur unerheblich zu prägen. Dies trifft insbesondere auf fiktive Erzeugnisse im Bereich „Fantasy“, „Science Fiction“ sowie auf alle Medien zu, die so weit vom Alltagsgeschehen abweichen, dass diese die Grenzen der Kunstfreiheit deutlich überschreiten.


§ 3 – Definition Realitätsdefizit:

(I) Die Anbieter der betreffenden Medien sind dazu verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, die fiktive Gestaltung an die Lebenswelt des heute lebenden Menschen anzupassen. Realitätsverzerrende Medien sind unter Umständen Beschreibungen von nicht oder noch nicht existierenden Gesellschaftsformen, wenn diese geeignet sind, Kindern und Jugendlichen das Verständnis für tatsächlich vorhandene Lebensmodelle zu erschweren. Dies betrifft auch die fiktive Schaffung von Lebensformen wie z.B. Trollen, Zwergen, Klonen oder außerirdischen Lebensformen, sofern während der Wiedergabe des Mediums nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese nicht mit der bekannten Realität zu vereinbaren sind.

(II) Ausnahmen sind – vorbehaltlich der in Einzelfällen zu entscheidenden Einschränkungen – historische Romane und Satiren, soweit diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

(III) Gewaltverherrlichende Medien im Sinne des §2 (II) sind unabhängig vom dargebotenen Realitätsdefizit zu betrachten. So sind auch realitätsnahe und/oder historisch begründete Darbietungen von Folter oder Krieg im Sinne dieses Gesetzes als jugendgefährdend einzustufen. Ausnahmen können bestehen, wenn die Darstellung aus großer Höhe oder entpersonifiziert angeboten wird. Dies kann der Fall sein, wenn Schlachtverläufe in Form von Grafiken, Punkten (o.Ä.) visualisiert werden. Im Bereich der elektronischen Unterhaltungsmedien kann dies zutreffen, wenn ein „Strategiespiel“ aus einer „Vogelperspektive“ verfolgt wird, die keine unangemessene Annäherung („Zoom“) an das Geschehen ermöglicht.


§ 4 – Verbot von Medien

(I) Medien, die möglicherweise gegen die in §1 bis 3 dargelegten Richtlinien verstoßen, können von jedem Bundesbürger gemeldet werden. Eine noch zu schaffende, geeignete staatliche Stelle prüft diese innerhalb von 4 Wochen auf ihre Jugendgefährdung.

(II) Kann ein Medium nicht innerhalb dieser Frist – z.B. aufgrund Arbeitsüberlastung – geprüft werden, ist dieses zum Schutze der Jugend vorläufig aus dem freien Handel zu entfernen. Die weitere Ausstrahlung bzw. die Weitergabe der Datenträger oder Printmedien ist in diesem Falle bis zur endgültigen Klärung zu unterlassen.

(III) Bereits erworbene Datenträger und Printmedien können bis zur endgültigen Klärung im Privatbesitz des Käufers verbleiben, wenn dieser darauf verzichtet, diese zu nutzen oder sich mental mit den potenziell fragwürdigen Inhalten zu beschäftigen.

(IV) Die erneute Freigabe erfolgt über die Mitteilung im Bundesgesetzblatt.


So weit die wichtigsten Stellen.

Star Trek und ähnliche Filmerzeugnisse müssen sich also darauf einstellen, demnächst aus dem deutschen Medienangebot zu verschwinden oder auf die Untiefen des Schwarzmarkts ausweichen zu müssen…

Trotz inhaltlicher Unbestimmtheiten im Gesetzestext befürworten wir jedoch das harte Vorgehen gegen jugendgefährdende Medien, da ein Menschenleben nicht in verkauften Staffelboxen aufgewogen werden darf. Sicherlich wird diese Änderung harte Einschnitte in die gewohnte Kulturlandschaft bedeuten, jedoch dürften diese kleiner sein, als man spontan annehmen möchte:

Spielshows, Komödien, ja, sogar Actionfilme und leichte Fantasy wird möglich sein, solange man sich halbwegs an der Realität orientiert. So wäre es rechtlich durchaus möglich, dass ein epischer Film über Hexen und Hexerei gezeigt wird (auch in den Dimensionen eines „Herrn der Ringe“), solange man die „Verhexungen“ auch als Zufälligkeiten erklären kann. Wenn der Film beispielsweise offen lässt, ob nun der Zauberspruch den Widersacher getötet hat, oder dieser einem normalen Unfall zum Opfer gefallen ist, dürfte die Anlehnung an die Realität bereits groß genug sein. Und wenn ein Künstler diese „gestauchte Kunstfreiheit“ vermeiden möchte, kann er sich mit Text-Einblendungen wie „Zauberei gibt es nicht“ oder „Bei diesen Zwergen handelt es sich lediglich um kleinwüchsige Menschen“ problemlos aus der Affaire ziehen.

Science Fiction wird es jedoch schwerer haben: Hier kann weder auf Historie, noch auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden, die plausibel erklären, wie beispielsweise einen Überlichtraumschiff funktioniert. Hier ist dann die Kreativität der Macher bzw. der deutschen Synchronisateure gefragt, die eine Armee aus geklonten Kriegern eventuell mit einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis plausibel machen könnten.

Dass Amokläufe an Schulen zu verhindern sind, wenn Kindern der Zugang zu gewaltverherrlichenden Medien verwehrt wird, gilt als sicher. Doch die Verantwortlichkeit des Gesetzgebers erstreckt sich auch auf andere Medienbereiche, die von der Mehrheit der Bevölkerung als dubios oder eigenartig angesehen werden. Die bei Jugendlichen verursachten Langzeitschäden durch Filme/Computerspiele, die nicht dem Geschmack von Menschen über 50 entsprechen, sind noch nicht einmal erforscht!

Somit ist der Schritt, Star Trek und ähnliche Angebote zu verbieten, ein vernünftiger.

– Lesen sie bitte auch Morgen wieder meine tägliche Kolumne, wenn es dann heißt: „Wie wir Kohle- und Atomkraftwerke durch CO2-freundlichen Handkurbelbetrieb vermeiden können“

Es schreib: Daniel Klapowksi für das Kleckersbacher Tagblatt
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von Klapowski am 21.11.06 in Star Trek

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Kommentare (6)

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  1. crysis sagt:

    Lieber Klapowski,

    es tut mir wirklich Leid, dass gerade ich es sein muss, der die Leser von dieser Tatsache informiert, aber deine Informationen sind leider nicht ganz korrekt dargestellt:

    Da ich im öffentlich Dienst arbeite habe ich mir über einen Kollegen, den ein freundschaftliches Band mit der SPD verbindet, den fragwürdigen Gesetzestext zumailen lassen.

    Zum einen ist der von dir (übrigens nur in Auszügen) zitierte Gesetzestext keineswegs so ein harsches Verbot, wie du anscheinend denkst: So ist das Senden von z.B. Star Trek auch nach dieser Gesetzesvorlage erlaubt, allerdings nur zur jugendschutzfreien Sendezeit zwischen 24 und 3 Uhr nachts. Wir Trekkies können also auch weiterhin Voyager geniessen, wenn auch etwas später am Abend als bislang.

    Außerdem ist die Darstellung von z.B. Aliens keineswges verboten (was vollkommen unsinnig wäre), vielmehr muss nur während der Sendungnur eine gut sichtbare Einblendung wie z.B. "Diese Geschichte ist reine Fiktion und entspricht nicht den Tatsachen" oder "Alle Angaben ohne Gewähr" im Bild erscheinen.

    Im Weiteren ist der dir vorliegende Entwurf bereits aktualisiert wurden: Er sieht nun nicht mehr die Schaffung einer neuen Bundesanstalt vor, vielmehr werden die neuen Abteilungen und Referate aus Gründen der Ausgabenminderung und teilweise überschneidender Arbeitsgebiete in das bereits bestehende Kartellamt eingegliedert. Diese Behörde wird voraussichtlich eine entsprechende Namenänderung erfahren und namentlich als Kartell- und Jugendschutz-Amt (KatJuschA) geführt werden.

    Ich hoffe diese Informationen haben dir weitergeholfen.

  2. Dr.Best (der mit dem Schwingkopf) sagt:

    Nett, ich frage mich nur, warum du jetzt mit diesem "Gesetzesentwurf" kommst. Es ist ja nicht so, dass die momentanen Reaktionen irgendwie innovativ oder total anders als Frühere wären. Bei jeder Gewalttat, in die Jugendliche verstrickt sind (und die sich einigermaßen medial ausschlachten lassen) kommen doch die gleichen Argumente. Und in ein zwei Wochen verschwinden die Vorschläge wieder in den Schubladen, bis zum nächsten mal.

    Ebenso die häufigen Forderungen das Waffengesetz zu verschärfen. Obwohl ich prinzipell gegen den privaten Besitz von Schußwaffen bin, hat sich gezeigt, dass bei allen Amokläufen der letzten Jahre, die Waffen aus dem familliären Umfeld der Täter stammten. Die Täter haben also ihre Tat geplant und sich dann die Mittel dafür besorgt. Ich fürchte, dass man diese Quellen nie ganz zum versiegen bringen kann. Die einzige probate Möglichkeit sehe ich im frühen Ausfindigmachen von gefährdeten Personen. Aber das würde Zeit, Geld und zusätzliche Personal an den Schulen erfordern. Das Problem, es bringt dich beim Wähler nicht so schön ins Gerede wie der übliche populistische Schwall.

    Also: Same produce as every year. Ändern wird sich eh nichts.

    Mfg Dr.Best

  3. bergh sagt:

    tach auch !

    [quote]
    Die Täter haben also ihre Tat geplant und sich dann die Mittel dafür besorgt. Ich fürchte, dass man diese Quellen nie ganz zum versiegen bringen kann. Die einzige probate Möglichkeit sehe ich im frühen Ausfindigmachen von gefährdeten Personen. Aber das würde Zeit, Geld und zusätzliche Personal an den Schulen erfordern. Das Problem, es bringt dich beim Wähler nicht so schön ins Gerede wie der übliche populistische Schwall.

    Also: Same produce as every year. Ändern wird sich eh nichts.
    [/quote]

    Genau so ist es.
    Anstatt etwas zu unternehmen, was Sinn macht und funktioniert,
    werden statt Heu wieder Phrasen gedroschen.
    Same procedure as eevry year…….

    Gruss BergH

    Siehe dazu auch :
    Deutsche haben das Töten verlernt
    http://www.welt.de/data/2006/11/20/1118193.html

  4. Gast sagt:

    tzz, du kannst doch nicht einfach so einen Text online stellen.
    Da gibts jetzt sicher Leute die glauben wirklich das der Text so in einem Gesetz stehen wird..

  5. Gast sagt:

    ööööhhhhm jaaaa,…..blinder Aktionismus bei Politikern , Gelegenheit zu Profilierung allenthalben …. "betroffene" Medien…..huch !!! der wollte einfach nur berühmt werden , ach da zeigen wir sein Video doch ruhig noch 7 bis 9 mal pro Stunde , damit alle potentielle Nachahmer auch sicher sein können , dass sie anschließend auch beachtet werden….und wer ist schuld ??? Totschießspiele ..was auch sonst…gäbs die nicht , würde man ja gar nie auf die Idee kommen , jemanden kaltzumachen .
    Ich kann gar nicht so viel essen , wie ich K*** möchte bei diesen scheinheiligen Diskussion !!!!

  6. Gast sagt:

    Diskussionen ….so viel Zeit muß sein :-/

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