Film- und Serienkritiken

Seriöse News & Kritiken zu Film und Serie.

„Google, Daten und Ganoven“ – oder: Die Angst im Auge der Webcam…

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„Internet? Ja, ganz schlimm, was da mit den jungen Leuten seitens der katholischen Kirche gemacht wurde!“ – Nicht ganz, DAS war ein Internat. Aber die Reaktion an sich passt schon so, sind wir technisch doch ein Volk von fäkaloiden Hosenauffüllern! Denn neue Medientechnologien wie z.B. die 3D-Brille aus dem Fielmann-Schaufenster rufen in Deutschland erst mal eines hervor: „German ANGST“, was man als Wort sogar in Amerika kennt. – Ich schaufelte mal die größten Merkwürdigkeiten zusammen…


In kaum einen anderen Land wehren sich die Menschen so sehr gegen die google’schen Kameraautos, die friedlich durch die Stadt fahren, um das vorhandene Kartenmaterial mittels einprägsamer Laubenpieperromantik zu erweitern. – Viele der Protestierenden wurden dabei aufgeschreckt von Nachrichtenmeldungen um nackte Hausbesitzer, die in Kanada beim Onanieren im Vorgarten gefilmt wurden (3 Meter von der Hauptverkehrsstraße entfernt) und danach siegreich für eine Datenlöschung vors Gericht zogen. Motto: Wenn schon schlecht da“stehen“, dann nur vor Leuten, die man im Ort auch kennt und nicht für irgendeinen ollen Nigerianer! Motto: Lieber Hinterworld als Inter-Welt!

Dazu kommen all die armen Rentner, die glauben, das Bild ihres gartenzwergumsäumten jpg-Wohnzimmerfensters könnte Einbrecher förmlich zu ihnen locken. Auch hier möchte man den Kopf schütteln und darauf verweisen, dass damit nur die Autoabgase der potenziellen Aufknacker reduziert werden (wichtig in Zeiten des Klima-Eventuell-Wandels!), die für ihre Umverteilungsarbeit sowieso irgendwie ihre Lieblingsgegend auskundschaften werden!

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„Und für das neue ‚Google PantView‘ haben wir eine ausfahrbare Kamera im Auspuff installiert. Sie glauben gar nicht, wie groß das Bedürfnis der Menschen nach guten ‚Unterm Rock‘-Bildern ist!“ – In Deutschland können Google-Kameraautos nur noch in landesüblichem Trachten-Plastik unauffällig über die Straßen rollen. Zusätzlich fährt man auch noch nachts. Da sehen die Hausbewohner im Internet wenigstens nicht die grauen Flecken auf der Fassade! („Waaaah! Sofort löschen! Die Nachbaaarn!“)…

Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich auf eine Erfindung namens „Gardinen“ verweisen, die bei Ruheständlern ja meist auch dafür verwendet werden, um den eigenen Kopf zur Tarnung drin einzuwickeln. Man will ja schließlich kein fremdes Auto verpassen und seine Stasi-Ambitionen gleichzeitig vor all jenen verbergen, die zu blöd sind, einen zitternden Blümchenvorhang mit neugierigen Oma-Augen zu verknüpfen.

Sogar Städte (wie Bielefeld) scheißen sich die Hosen voll, seitdem diese nicht mehr mit Geld gefüllt sind. Und auch heute gab es wieder Geschrei von irgendwo, weil die Kameras auf den Googleautos zu hoch sind und somit über Hecken filmen können. Da könnte ja jeder kommen! Ein Spanner-Bus oder ein neugieriger Lkw-Fahrer zum Beispiel! Aber wo kommen wir denn da hin, wenn jedes Auto und jeder Mensch auf der Straße im Nachhinein identifizierbar ist? Das ist doch Überwachung hoch Lidl hoch drei! Schon heute kann man beim inzwischen veralteten „Google Earth“ wunderbar sehen, dass ich mein Auto am 5. Mai 2006 mal vor meinem Haus geparkt hatte! Rote Rechtecke lügen nicht!

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„Wah, mein Auto! Dieses Google weiß ja echt alles über mich! Macht sofort die Kamera aus, ich will nicht ins Internet, weeeeg daaaa!“ (*rausrenn und mit den Armen Richtung Nachthimmel wedel*) – Ironie des Schicksals: Als ich endlich aus dem Internet gelöscht wurde, kam ich im Regionalfernsehen zu plötzlichen Ehren. Nämlich als gewählter Ehren-Nörgelrentner des Schrebergartenvereins Brackwede-Süd!

Was wäre, wenn ich genau zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort fremd gegangen wäre?! Oder gar bekannt? Meine Exfreundin würde in der Vergangenheit sofort Schluss machen, solange sie sich noch daran erinnern könnte, dass ich am 5. Mai 2006 eigentlich bei meinem Frauenarzt vorstellig werden wollte uuund somit gar nicht zuhause gewesen sein dürfte!

Tatsächlich ist DAS ja die Hauptangst: „Was ist, wenn mein Auto auf diesen Aufnahmen vor einem Puff parkt, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite dieser hübsche Blumendekoladen war?“ – Antwort: Natürlich kommt in diesem Fall der eigene Kopf runter! So wie im Kinderbuchklassiker „Adelheit im Technik-Wunderland“.

Könnte Google nicht wenigstens Nummernschilder und Gesichter verpixeln? – Okay, machen sie ja auch, aber mit diesem klärenden Entgegenkommen lässt sich ein deutscher Bluthochdruckkopf doch nicht von seinen rationalen Wahnvorstellungen abbringen! Denn ebenso wie die Antibabypille, ein katholisches Internat oder der Straßenverkehr ist diese Technik nicht 100%ig SICHER! So wie die Gentechnik, die Atomtechnik, die Flugtechnik oder die Technik-Technik. Unglaublich: Sogar bei Sextechniken soll es bereits Verletzungen gegeben haben!

Und dann noch diese neuen Handyfunktionen! Da weiß Google in Zukunft bei jedermann, wo er gerade ist! Das wusste der Netzanbieter zwar bislang auch, aber doch nicht GOOGLE! Unglaublich, was der Konzern damit alles über einen wüsste (nämlich, wo man gerade ist), von den Missbrauchsmöglichkeiten der Daten seitens der Firma ganz zu schweigen (z.B. könnte Google den eigenen Standort kennen?)! Warum sollte man sich in einer fremden Stadt problemlos zurechtfinden wollen, solange Oma Platuschke nicht möchte, dass ihr(!) Weg zur Aldi-Filale von der Taskforce im Google-Hauptquartiers stundenlang ausgewertet wird?

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„Handys? Gadgets? Web-PCs? Ist mir viel zu gefährlich, Leute! Ich habe dafür aber eine ganz sichere Methode gefunden, völlig unausspioniert mit der Welt zu twittern!“ – Jetzt auch mit „Meise unter’m Haaransatz 2.0“: Dieser Mann wähnt sich sicher vor Datenklau. Seine Methode führt sogar dazu, dass nicht nur Webkonzerne, sondern GAR KEINER mehr mit ihm kommunizieren möchte. Eine tolle Idee mit… Knoff-Hoff!

Aber Google weiß ja sowieso schon ALLES über mich! Das ist schlimm, denn nicht mal ich selbst kenne mich so wie GOOGLE! GOOGLE ist der Bruder, den ich nie hatte und ich vor ihm stehe ich da wie der geistig Behinderte, der ich nie war! Durch perfektes Zusammenrühren aller Daten weiß Google genau, wann mich die Blase drückt oder mich der After zwickt! – Aber jetzt mal ehrlich: Ich will den Großkonzern nicht in Schutz nehmen, aber Google weiß in Wahrheit einen Scheiß über mich! Vermutlich ist das System ähnlich doof wie das von Amazon namens „Wir haben Empfehlungen für sie!“ – So weiß das Versandhaus nicht mal, dass ich „Inglourious Basterds“ nur mittelmäßig fand (nicht bei Google nach meiner Onlinerezension gefragt, häää?) und diesen garantiert nicht auf DVD erwerben möchte, vielen Dank auch.

Trotz Hunderten von gekauften Artikeln in ungefähr 11 Jahren sind 70% der vorgeschlagenen Artikel nichts für mich. Ein echter Mensch, der meine Einkaufsliste ausgewertet hätte, hätte danach wohl eine bessere Auswahl zusammengestellt. Ganz zu schweigen davon, dass sich Amazon nicht entblödet, mir regelmäßig das ältere(!) Modell eines bereits bestellten MP3-Players anzubieten. Dazu kommen Silikontaschen zu Handys, die ich nicht besitze, Vorschläge zu neuen Fernsehern (vor einem Jahr erst dort einen bestellt – vielleicht mal den Geizwert in meinen Datensätzen etwas hochschrauben?), Vorschläge für ein Zweit-Bügeleisen und ein Zweit-Bügelbrett. Als wäre ich ein FDP-Wähler und als solcher mit spät-altrömischer Luxusdekadenz gesegnet.

Die Liste wäre unendlich. Und ähnliches würde wohl auch für meine Daten bei Google gelten.

Aber jene 30%, in denen ich mich bei Amazon wiederfinde, sind dann wenigstens hilfreich. Und nein: Ich fühle mich nicht ausspioniert, nur weil ein seelenloses Computersystem „weiß“, dass ich „Catch Me If You Can“ wahrscheinlich toll finde, weil „American Beauty“ ja eigentlich so ähnlich(?!) aufgebaut ist.

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„What the fuck…?!“ – „Diese Bohrwerkzeuge wurden ihnen empfohlen, da sie sich für das Thema ‚Löcher‘ interessiert haben. Noch einen schönen Tag wünscht Google Adds!“ – Freiwald… ähm… Freiwild für die Werbemafia: Wenigstens ist eine Person auf dem Dünnbrettbohrerbild erotisch genug für den Hintergrund. Oder ist euch etwa nicht aufgefallen, dass Walter Freiwald neuerdings sein Down-Syndrom auf sehr sexige Art und Weise zu vertuschen weiß?

Was juckt mich das, was Amazon und Google wissen, solange sie keine Ahnung haben, warum ich neuerdings für Aquarien oder Kunstausstellungen schwärme (=für Arbeitskollegen recherchiert)? Und was würde ganz real passieren, wenn ich nacheinander „Kinderporno“, „Heiliges Sakrament“, „Papst“, „Ich bin Direktor in einem katholischen Jungenheim“ und „Verbotene Oralsextechniken“ in die Suchmaschine hämmern würde?

Kommt dann die Polizei und durchsucht meine Einbauküche nach geschändeten Furzknoten? Oder geht bei Google nur ein rotes Alarmsignal an und die sagen sich: „Näääh, mit Kinderschändern machen wir keine Geschäfte! Ab jetzt erhöhen wir die uninteressante Werbung für Daniel Klapowski von 97 auf 100%!“

Wer so denkt, vergisst, dass man schon beim normalen Spaziergang mehr von sich Preis gibt als die Milliarden Datensätze im Google-Rechner, von denen eine der Millionen Arschfickwebseiten zufällig mit einer der Millionen IP-Adressen verknüpft ist, die zufällig Euch gehört. – Ihr fühlt Euch ausgekundschaftet? Dann stellt Euch auch nicht so leichtfertig in die Schlange beim Gemüsehändler und bestellt keine „große Gurke“ mehr. Da muss sich Oma Platusche von nebenan ja augenblicklich fragen, was ihr damit vorhabt!

Als im SPIEGEL vor einigen Monaten ein großer Artikel über das böse Google gebracht wurde, kam doch tatsächlich eine Kollegin auf mich zu und bat mich um Hilfe: Sie wollte „alles von Google“ von ihrem Rechner sch(m)eißen. Gut, dass der Artikel nicht nebenbei noch Microsoft, Viren, Trojaner, Phishing-Ganoven und Spamlistenersteller zum Thema hatte. Die Computerindustrie hätte unweigerlich einen wertvollen Kunden an die Steinzeit verloren!

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„Nein, ich bin kein Messie, die Herren! Ich unterstütze die Bundesrepublik doch nur bei der Vorratsdatenspeicherung. Wie, ‚können jetzt weg‘? Verfassungsgerichtsurteil? Die GANZEN schönen Sachen WEGWERFEN? Ihr spinnt doch!“ – Über die Vorratsdatenspeicherung konnte ich mich jetzt nicht soooo aufregen. Und IP-Adressen werden ja sowieso weiterhin gespeichert. Für das eine oder andere Gerichtsverfahren war die kürzlich abgesetzte Regelung aber sicherlich hilfreich. Ich muss bei Gelegenheit diesen beiden Verfahren (das „eine“ und dieses „andere“) auch mal interessehalber heraussuchen…

Der Auslöser für diesen Artikel war aber ein anderer: Nämlich eine ganz aktuelle Geschichte. So sieht der gerade beschlossene neue Staatsvertrag vor, dass es in Zukunft Altersbeschränkungen für Webseiten geben sollte. – Rezensionen zu einem Film über 18? Wären demnach erst am späten Abend zu zeigen. Ein Denkmodell, dass in Zeiten der vernetzten Welt Unverständnis hervorruft, wenn man bedenkt, dass es irgendwo anders auf der Welt garantiert schon deutlich nach 22 Uhr ist.

Überhaupt waren etliche Bundestag-Greise wohl schon erschüttert, als sie Ende der 90er feststellen mussten, dass das Internet sich nicht um die Ladenöffnungszeiten kümmerte und die Server nicht um 18 Uhr heruntergefahren wurden (mit kleinen Rollläden vor dem Gerät?). Bis heute ist in manchen Institutionen die „Immer/Alles/Überall“-Denke aber noch nicht so recht angekommen, wie dieser Text im GEZ-Forum beweist: „Von Montag bis Freitag (Ausnahme NRW-Feiertage), zwischen 8 und 22 Uhr, können Sie mit Ihrer Meinung zur Diskussion beitragen.“

Die vollständige Liste der NRW-Feiertage steht allerdings noch aus und wird demnächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits hervorrufen… Dass GEZ’ler gar keine Beamten sind, konnte ich leider nicht vorab googeln, weil ich nicht möchte, dass Google von meinen Recherchen erfährt.

Aber zurück zum Staatsvertrag: In der Praxis dürfte dieser Vorstoß aber nur bedeuten, dass Webseitenbetreiber wie WIR eine „ab 18“ oder „ab 16“-Vermerk auf ihre Webseite kritzeln müssten, welche von der Filtersoftware ausgelesen werden könnte, die besorgte Eltern gerne für ihre Kinder benutzen. Ich erwarte mir von dieser Geschichte nicht mehr als von dem Projekt, das gesamte(!) deutschsprachige Internet zu speichern. Damals machten wir uns einen Spaß daraus, unsere Seite bei der Deutschen Nationalbibliothek anzumelden, wo alle(!) deutschen Internetseiten eingesammelt werden sollten. Leider kam ich damals mit deren umständlichen Formularen nicht weiter, hätte ich doch gerne schon eine hübsche Zukunftia-Sicherheitskopie (also zur Sicherung von deren Arbeitsplätzen) auf den Server geklatscht!

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„Ich verstehe einfach nicht, wie unser schönes Stadtarchiv einstürzen konnte! Sooo schwer sind 200 Millionen Daten-DVDs doch nun auch wieder nicht, oder? Und außerdem waren das auch erst mal nur alle Webseiten, die mit den Buchstaben ‚Aa bis Ad‘ begannen!“ – Erschwerend(!) hinzu kommt in diesem Fall allerdings, dass die Baufirma den Untergrund nur mit minderwertigen USB-Sticks ausgekleidet hat…

Hier ein etwas älteres Zitat von 2006:

„Die Nationalbibliothek hat bereits angekündigt, die Suche in drei Schritten anzugehen. Zuerst sollen alle Publikationen gesammelt werden, die eine Entsprechung im Printbereich haben – Monografien, Dissertationen, Online-Ableger von Zeitungen etwa. Dann folgen webspezifische Veröffentlichungen wie Forenbeiträge und Weblogs. Im dritten Stadium soll dann das gesamte deutsche Netz archiviert werden. Inklusive jener Homepages, die nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt sind.“

Vielleicht einfach mal bei Google anfragen, ob die das nicht größtenteils schon erledigt haben und gerade die 5 Quadrillionen Daten-CDs rüberschicken mögen? Die dürfen dann – als Gegenleistung – auch mit ihren Kameraautos in der Eingangshalle vom Gelsenkirchener Rathaus rumfahren, versprochen! – Bleibt nur die Frage: Welcher Schülerpraktikant darf den ganzen Krempel dann ausdrucken und in Aktenordnern ablegen?

Trauriger als das ist aber der jüngste Vorstoß der Schweizer, die über ein Herstellungsverbot von „Killerspielen“ nachdenken. Eine schöne Idee, die man (erneut) auf Deutschland ausdehnen sollte! Nicht vergessen: Jeder entlassene Mitarbeiter der Firma „Crytec“ ist ein ein potenzieller Arbeiter in der deutschen Rüstungsindustrie. Ballern statt Spielen! Eine Initiative von „Logik Pervert“(c)!

Seltsam auch die Überlegungen von Verlagen und sogar Medienmogul Rupert Murdoch(!), Google zu verklagen, weil der Konzern ja mit fremden(!) Inhalten auf seinen Suchergebnis-Seiten Geld verdient. Genauer: Mit diesen lustigen „Texten“:

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Schließlich liest der durchschnittliche Infosuchende ja nur 3 Halbsätze und käme gar nicht auf die Idee, die dahinter liegende Seite aufzusuchen! Man ist ja für Diskussionen im Bekanntenkreis viel besser gewappnet, wenn man mit dem Brustton der Überzeugung verkünden kann, was man Gestern im Internet (an)gelesen hat:

„Ja, in der Schweiz ist irgendwas mit Petition und Killerspielen! Das Wort ‚verbieten‘ kam drin vor! Die Stellen, wo die drei Punkte standen, habe ich selber einfach mal mit den Worten ‚Ficken‘ und ‚Blasen‘ ausgefüllt. Unglaublich also, was die mit diesen Spielen vorhaben! Diese Google-Leute sind ja mal echt invest… tigat… tive… – schlaue Journalisten!“

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„Schon wieder so eine verdammte Kioskbesitzerin, die glaubt, sie könnte MEINE Zeitungen einfach so zum Verkauf auslegen! Wenn das jeder machen würde, wäre ich schon längst bettelreich geworden und würde in meinem Porsche auf der Straße sitzen!“ – Hier wird nicht mehr am PC, sondern nur noch an den Handschellen geklickt. Aber wenigstens weiß ich jetzt, warum der Verrückte aus dem A-Team ebenfalls Murdoch hieß…

Die Logik dahinter verstehe ich tatsächlich bis heute nicht… Würde ich mich in meiner Freizeit dazu bereit erklären, Fußgänger in die Klamottenläden zu begleiten, nach denen sie suchen, würde mich deren Besitzer doch auch nicht dafür anklagen, eventuell ein kleines Trinkgeld erhalten zu haben, oder? – Aber vermutlich ist das im Mediengeschäft noch mal alles etwas anders. Da darf Opa Murdoch schon mal im übersichtlichen Formelsalat namens „Ursache = Wirkung“ verlaufen und mit seiner zittriger Hand diverse Mausefallen für PC-Eingabegeräte aufstellen.

Wo kommen wir denn da auch hin?! Man stellt die Newsseite seiner Zeitung ins Internet und Google verlinkt darauf!

Das ist ja fast so beschissen wie die unverschämte Navigationsgeräte-Industrie, die irgendwelche Vollidioten an irgendwelche bescheuerten Orte lotst, wo sie sich den verdammten Arsch platt sitzen und allen auf die Nerven gehen! Eine verdammte Sauerei, das! Dafür zahlen wir doch keine Benzinsteuern an Microsoft, damit einem bei YouTube die Zeitung von übernächster Woche vorgelesen wird, ey!

Wir sehen also: Die Welt der Vernetzung ist keine ganz einfache und so mancher kann sich darin verheddern. Nur mit deutscher Gelassenheit finden wir dann noch den Weg aus dem Nacktscanner am Flughafen („Wah! Mein Schniedel wurde weggeguckt!“) oder einen Kniff, mit den Kameras auf öffentlichen Plätzen umzugehen („Mein Gott, Else! Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich vorher zum Friseur gegangen!“)…

Bis dahin begebe ich mich jedoch wieder an meine fruchtlosen Netzwerkbasteleien daheim…

(*bitte verhaltenes Fluchen denken*)Ger

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Artikel

von Klapowski am 27.03.10 in All-Gemeines

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Kommentare (28)

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  1. Transwarpkanal sagt:

    Weil es so schön passt :
    http://www.youtube.com/watch?v=OMFBuHsKXb0

    ;-)

  2. KojiroAK sagt:

    „Microsoft, Viren, Trojaner“ Von wegen Steinzeit Ubuntu, Fedora, Mandriva, Suse, Debian.

  3. G.G.Hoffmann sagt:

    All jene, die Angst haben, das böse Internet könne ihre Privatsphäre verletzen, sollten sich einmal ganz unvoreingenommen fragen: „Welche Sau sollte sich für mein Privatleben interessieren?“ Wer Google Streetview verklagt, müßte auch alle Verlage vor Gericht zerren, die Bildbände von Städten herausgeben. Da aber sagt Oma stolz: „Guck mal, mein Haus ist auch in dem Buch! Ich stehe sogar gerade mit hochgewehter Kittelschürze auf dem Balkon und winke!“ Da ist Google Earth doch wesentlich gefährlicher. Denn dort kann der geneigte Einbrecher nicht nur die Vorderfront des Hauses begutachten – was ohnehin jedem Spaziergänger und Autofahrer in rechtmäßiger Benutzung der öffentlichen Straßen möglich ist -, sondern auch die günstigsten Einstiegsmöglichkeiten über die Terasse in Augenschein nehmen.

    Wenn 300.000 Leser der Heimatzeitung am Montagmorgen auf der Titelseite des Lokalteils bewundern können, wie Onkel Kurt im Kettenkarussel den perfekten Kreis kotzt (Bildunterchrift: „Groß und Klein hatten viel Spaß auf dem Brödenböller Viehmarkt“), ist man im gesamten Freundes- und Verwandtenkreis des Abgebildeten mächtig stolz. Wenn das Bild jedoch im Internet in irgendeinem Unterverzeichnis eines nordkoreanischen Providers veröffentlicht wird, wo es alle Suchmaschinen konsequent ignorieren (4 Klicks in 12 Jahren), wird der Bundesdatenschutzbeauftragte von Claudia Roth und Frontal21 ersucht, persönlich einzugreifen.

  4. DJ Doena sagt:

    Also dass SIE Bielefeld nicht kartographiert haben wollen, kommt ja wohl für niemanden überraschend, oder?

  5. KojiroAK sagt:

    Du traust dich B*e*e*e*d auszubuchstabieren?

  6. Pavel K. sagt:

    Grad kam die „GOOGLE-Hexenjagd“ bei „report“.
    Männo; und ich darf morgen meinen Erzeugern wieder die Welt erklären … grmpf!
    [Baldrian einpack]

  7. Klapowski sagt:

    @Hoffmann: Ganz mein Reden! Gestern weinten in „Brisant“ im ARD wieder ein paar Rentner, die „nicht ins Internet“ wollten. Auch eine junge Frau wurde bestoch… – äußerte sich dahingehend, dass sie ungern im Internet zu sehen sein möchte. Vermutlich wurde der Teil rausgeschnitten, in dem sie sagte: „Jedenfalls nicht, bevor ich meine Titten nicht eingecremt habe, harhar!“

    Aber mal ehrlich: WER will schon ins Internet? Ist ja auch unangenehm, von innen gegen einen LCD-Monitor zu klopfen und nicht rausgelassen zu werden!

    Die konkrete Gefahren des „Spanner-Netzes“ sind wie so oft viel kleiner als die eingebildeten. Beispiel Kriminalität: So manche ältere Dame in meinem Verwandtenkreis rauft sich ja ständig die Perücke, weil überall Vergewaltiger und Kindesmörder lauern. Wie gut, dass man wenigstens noch in den 60ern um Mitternacht nackt die Hauptstraße herunterwandern konnte, ohne zum Geschlechtsverkehr genötigt zu werden.

    Okay, es gibt das Recht auf das eigene Bild, zugegeben. Aber in Zeiten des Internets sollte man fragen dürfen: „Warum eigentlich?“. Weiß ich, ob irgendein Blödel aus der 5b ein altes Klassenfoto mit mir hochgeladen hat?

    Und wenn nein (sehr wahrscheinlich), warum sollte es mich kümmern? Wenn das Netz das Abbild des Lebens ist, sollte man erwarten, dort auch ab und zu aufzutauchen. Schließlich geht mein physischer Körper ja auch ab und zu auf die Einkaufsstraße und wird von erregten Frauen begafft. Damit muss man – gerade in meiner Situation – einfach klarzukommen lernen.

    Das ganze erinnert mich doch sehr an die schwelende Diskussion, ob man illegale Kopien von Bildern auf seinem Rechner speichert, wenn der Arbeitsspeicher diese aus dem Internet fischt.

    „Beim Aufrufen des Links wird die verlinkte Datei in den Arbeitsspeicher des Users geladen (Browsing).[21] Ggf. erfolgt ferner eine Speicherung der Datei im Cache des Users. Folglich wird hierdurch eine Kopie der Datei erstellt.[22] Bei diesen Speicherungen handelt es sich um vorwiegend technisch bedingte Zwischenspeicherungen, die aber praktisch separat aufgerufen und damit vollwertig genutzt werden können.[23] Nach längerem Streit in Rechtssprechung und Literatur entspricht es der heute wohl herrschenden Auffassung, dass diese Speicherungen der Herstellung einer Kopie im hier interessierenden Sinne genügen.“

    Quelle: http://www.kessler-walter.de/urteile-beitraege/beitraege-it-recht/zulaessigkeit-von-links/linking-als-zustimmungspflichtige-umgestaltung-zulaessigkeit-von-links-rechtsanwalt-c-walter.html

    Wer sich für dieses interessante(?) juristische Thema interessiert, darf sich gerne seitenlang in diesem vertiefen. ICH vertiefe dann aber doch lieber den Finger in meiner Nase…

  8. Flutschfinger sagt:

    Ich finde die angstmacherei gut. Wer will schon Oma Platuschke im Internet erleben, wenn sie einem bereits auf der Straße bis zum zerbersten nervt? Von mir aus kann ruhig noch ein bisschen mehr Panik gemacht werden, um weitere Deppen aus dem Internetz zu fegen. Wobei die ganz doofen davon vielleicht auch wieder angezogen werden, hm…

  9. WTF sagt:

    Fakt ist mal, dass Street View nach §201a StGB illegal ist – auch wenn der Autor noch so superdupermöchtegerneloquent die Kritiker als Angsthäschen hinstellt. Es gibt Gründe, warum in Deutschland nicht über Sichtschutzbegrenzungen hinweg in den höchstpersönlichen Lebensbereich fotografiert werden darf.
    Falls sich der Autor aber gern zur Hur…zur Schlachtschwein für Googles Kommerzdenken machen willen und seine eigene aufgegeben informatielle Selbstbestimmung anderen oktoyieren möchte, so solle er doch bitte gleich bei Google anfangen mit arbeiten.

    Sorry, aber manchmal frage ich mich, warum manche Möchtegern jeden Kritiker pauschal als „Innovationsverweigerer“, „Rentnervolk“ oder ähnliches bezeichnen. Ist der eigene Willen schon so am Arsch, dass man dem Großkonzern sein „Dont be evil“ brav abkauft? Wie naiv.
    Dem Verfasser empfehle ich, sich wenigstens mal ansatzweise mit der juristischen Situation zu befassen, ehe man sich entblödet solchen Müll öffenlich wiederzugeben. Die Situation in Germany ist wie sie ist und es ist gut, dass der Staat diesem Wirken (ich nehm mir mal deine Daten und wenn du das nicht willst, dann widerspreche doch… wtf!) – wem´s nicht passt, wandere in die USA aus. Oder schalte das Hirn wieder auf Empfang.

  10. Sparkiller sagt:

    @WTF: Dass diese Aufnahmen von einem AUTO aus geschossen werden ist aber bekannt, oder? Denn wenn selbst von dort aus jeder in meinen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ reinglotzen kann, dann sollte man vielleicht doch etwas dagegen tun. Z.B. Gardinen kaufen?

    Wobei ich es eigentlich sogar schon toll fände, wenn § 201a, Abschnitt 4, tatsächlich zum Einsatz kommen würde. Zusätzliche Digicams, Mobiltelefone und Camcorder kann ich schliesslich immer gebrauchen! Auch, wenn man Reifenspuren immer so schlecht aus dem Teppich kriegt.

    Ansonsten frage ich mich nur, warum jeder Kritiker-Kritiker („Guck mich nicht an! Datenschutz!!“) immer gleich so aufbrausend wird und jeden, der auch mal die andere Seite dieser Medaille betrachtet (Aber keine Fotos davon machen!), pauschal als „Möchtegern“, „Hure“, „Naiv“, „Entblödet“ oder „Hirntot“ bezeichnet. Eventuell schon auf einen deutschen Schulhof ausgewandert?

  11. Klapowski sagt:

    Absatz 1: „Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Diese Rechtsnorm ist zumindest mit der Umschreibung „besonders geschützter Raum“ eher unbestimmt und bedarf einer näheren Auslegung richterlicherseits oder gleich einer Erweiterung von der Legislative selbst.
    Wobei es bestimmt bereits Grundsatzurteile gibt, die ich jetzt aber nicht recherchieren wollte/konnte.

    Ist man „besonders geschützt“, wenn man mit nacktem Schwabbelbauch hinter einem 1 Meter hohen Busch sitzt? Und wenn man im Erdgeschoss nackt am Fenster steht (Gardinen?), wo man sowieso alle 30 Sekunden von einem etwas höheren Fahrzeug (Bus, Lkw, ect.) gesehen werden kann?

    Okay, meine Argumentation hat zugegebenermaßen nicht viel mit Gesetzen zu tun, sondern mit der „Lebenswirklichkeit“, welche Richter auch schon mal heranziehen, wenn ihnen eine Klage oder Vorschrift etwas zuuuu dösig ist. Ansonsten könnten wir auch gerne mal über sinnlose Gesetze schreiben (sehr schöne Sachen dabei!), wo Du dann auch gerne mitlästern darfst.

    Mir ging es auch nicht um rechtliche Feinheiten, sondern um die Gaga-Psychologie der Deutschen, die (nicht nur bei diesem Thema) oft einen Köttel in der Hose hängen haben, bevor der Nachrichtensprecher das Wort „Neue Medien“ überhaupt ausgesprochen hat. Und wer am Flughafen gerne wieder im Schritt abgetastet werden möchte, nach dem Flug – in Badesachen am Strand – aber genauso aussieht wie in einem „Nacktscanner“, hat vielleicht tatsächlich einen kleinen Grundsatzschaden?

    Google darf gewiss nicht alles, aber wem das Google-Auto vor der Haustür nicht passt, kann ja wirklich einen Freund/Enkel/Sonstwen bitten, kurz an die Firma zu schreiben, damit diese das Gesicht von Yorkshere Cindy verpixeln. Davon abgesehen ist mir noch niemand bekannt geworden, der von Google (und nicht etwa durch eigene Blödheit) absichtlich und massiv geschädigt wurde.

    Hier neigen wir Deutschen wohl ein bisschen zur Dramatik. Siehe auch Sätze wie „Fang doch bei Google/Dr. Oetker/Nintendo an, wenn Du deren Pläne/Pizzen/Spielkonsolen so toll findest, Du Anders-Meinungsfreudiger, Du!“

  12. WTF sagt:

    @ Sparkiller
    Super Argumentation. Ohne Inhalt, aber Hauptsache, die Tastatur traktiert. Schön, wenn du der Welt deine Existenz nicht vorenthalten willst. Weia…

    @ Klappo
    Ein „besonders geschützer Raum“ ist derjenige, welcher mir selbst gehört (mein Garten) und wo ich durch 2m hohe Hecken/Zäune/whatever mitteile: „Da nix reinfotografieren – meine Privatsspähre“.
    Die Lkw- oder Busargumente kann man gleich knicken. Weder fotografiert der Lkw-Fahrer (denn DAS wäre wieder strafbar) noch stellt er diese Fotos geogetaggt ins Internet.
    Das Street View durch 201a StGB / §59 UrGH (bei kommerzieller Nutzung) und einigen weiteren Gesetzen schlicht illegal ist, wurde ja nun schon in mehreren Gutachten klar bestätigt (und ich warte jetzt drauf, bis jemand mit dem von Google in Auftrag gegebenen Gutachten kommt, was…oh Wunder… das Gegenteil besagt, ohne konkret auf einen der kritischen Paragraphen einzugehen).

    Auch wenn leider immer noch viele Befürworter ohne Rücksicht auf Verluste hurrapatriotisch einem neuen Dienst (auch wenn er noch so „innovativ“ sein soll, was übrigens falsch ist) hinterherheulen, welcher in Europa und besonders Deutschland ganz klar das Recht zur freien informatiellen Selbsbestimmung verletzt. Es gibts eben mittlerweile genug Leute, die sich nicht als virtuellen Nutzvieh zur Schlachtbank führen lassen wollen.
    Und auch wenn manche das nicht verstehen möchten: Googles “Wir machen etwas und wenn du es nicht willst, musst du dich melden bzw. es deaktivieren” mag ja noch für das Crawlen von Internetseiten sinnvoll und rechtlich unkritisch sein, aber sobald es die Themen Datenschutz, Persönlichkeits- und Urheberrecht betrifft, sieht es ganz schnell anders aus.

    Denn da muss sich auch Google an geltendes Recht halten, welches in vielen Fällen vorsieht, dass man (Google) sich im Voraus eine Genehmigung einholt. Die meisten Menschen (z. B. Rentner) wissen noch nicht einmal, dass es diesen Dienst gibt, der Bilder von ihrem Privatbereich online stellt – wie bitte soll man sich da wehren???
    Es ist immer noch ein Unterschied, ob man selbst freiwillig Daten von sich ins Net stellt (facebook & Co) oder ob
    mittlerweile das Google-Auto ankommt und sich die Daten selbst übern Sichtschutzzaun abholt und einfach veröffentlicht.
    Genausogut kann da jeder Fotograf ne Leiter vor ein Haus stellen und in fremde Wohnungen fotofragieren – ist nichts anderes. Und genau diese Privatspähre wird in Deutschland durch §201a StGB geschützt, sonst hätten wir amerikanische Paparazzi-Zustände.

    Für Street View gibts eine einfache Lösung, um es legal zu machen;
    ->Kamera auf 1,80 runter (Augenhöhe), damit auch keine Verletzung des 201a StGB (Schutz der Privatspäre)
    -> präventiv informieren und VORHER jedem, dessen Grundstück später fotografiert wird (mit Angabe Datum), eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen (schei***egal, welchen Aufwand das erfordert! Oder geht mittlerweile Aufwand vor Recht? Es kann doch nicht sein, dass sich das Recht Google beugen muss / oder frei nach dem Google-Motto: „Jetzt haben wir soviel Aufwand mit der Beschaffung Millionen von Daten aus Eurer Privatsphäre wie Gärten oder durch Sichschutz verborgene Zäune gehabt – jetzt werden wie sie auch verwenden.“)
    -> alle Fotografierten müssen vor ORT sofort die Möglichkeit erhalten, Widerspruch einzulegen und die Bilder in deren
    Beisein gelöscht werden – nur dann ist gewährleistet, dass die Daten nicht auf Nimmerwiedersehen in den USA verschwinden, wo keiner mehr was nachvollziehen kann

    Mich würde übrigens mal interessieren, welchen touristischen Wert Wohngebiete eigentlich darstellen sollen? Richtig – gar keinen.
    Google will mit dem Projekt Schotter verdienen und das nicht zu wenig (mit Werbung bzw. virt. Navigation um nur zwei Beispiele zu nennen). Wenn sie das mit meinen Daten tun und sich die ungefragt abholen, dann habe ich was dagegen. Da können die Befürworter noch so laut rumschreien. Jeder, der sich kritisch mit dem Projekt beschäftigt, wird als „Innovationsverweigerer“ oder whatever hingestellt. Lässt sich sicher schön sagen aus der 10. Etage im Studentenwohnheim über McDonalds (um mal mit Klappos Polemik zu arbeiten, die er mir ja auch vorgeworfen hat), wenn einen die Meinungen von Kritikern peripher einen Sch*** interessieren.

  13. Sparkiller sagt:

    @WTF: Super Eigentor, da ein großer Anteil meines Beitrages sich Deiner eigenen „Stilmittel“ („Ihr Möchtegern-Huren ohne Inhalt! Hauptsache, das kleine Hirn klackert schön!“) bedient.

    Und weil der ganze Tollwut-Schaum eventuell schon die Sicht auf andere Webseiten behindert: „Google Street View“ ist in Deutschland noch nicht einmal verfügbar. Anders, als die zu TAUSENDEN bereits im Netz und in gedruckter Form erhältlichen Foto-Sammlungen, welche meist aktueller sind und viel weiter ins Detail („Ach, der Ulli hatte uns Damals also auf den Balkon gekotzt!“) gehen.

    So war erst kürzlich mein Haus in der WAZ zu sehen. Wann kommt denn endlich deren Schreiben, wo die mich um Erlaubnis fragen? (Realitätsfern? Unverhältnismäßig? Egal, seit wann kommt denn gesunder Menschenverstand vor Recht?!)

  14. Klapowski sagt:

    „->Kamera auf 1,80 runter (Augenhöhe), damit auch keine Verletzung des 201a StGB (Schutz der Privatspäre)“

    Eigentlich eine schöne Idee, die dann alle anderen Punkte sehr schnell erledigen würde. Danke für das Argument! Somit wäre das Geknipste rechtlich kein „geschützter Raum“ mehr und somit wäre sogar zu prüfen(!), ob Google nicht sogar die unbedingte(!) Freiheit hat, auf Menschenkopfhöhe so viele Stadtbilder zu knipsen, wie sie wollen.

    Als Beispiel könnte man sich vielleicht einen Fotografen denken, der für private Ausstellungen ein paar Innenstädte fotografiert. Ich glaube kaum, dass er jeden Besitzer einer 6 Meter weit entfernten Backsteinwand (grau, leicht abgenutzt) um seine Erlaubnis fragen muss. Als Verfassungsgericht würde ich der „Kunstfreiheit“ vor den Bedürfnissen des Backsteinwandbesitzers wohl den Vorzug geben.

    Wobei im Gesetz sowieso nicht von Häusern, Gärten und Zäunen die Rede ist:

    “Wer von einer anderen Person (…) unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt…”

    Somit wäre erst mal zu prüfen, ob die automatische Gesichtsverpixelung (ja ich weiß schon: nicht zu 100% sicher) überhaupt noch höchstpersönlich verletzbare Personen übrig lässt. Ich will nicht sagen, dass Google in einem solchen Gerichtsurteil gewinnen müsste (könnten sie aber sicher), sondern ich möchte vielmehr noch mal meine eigentliche Intention für den obigen Artikel hervorkramen:

    Und da ging es mir nicht primär um auslegbare oder leicht umschiffbare – Stichwort „Kamerahöhe“ – Gesetzestexte, sondern um die grundsätzliche Haltung in Bezug auf Innovationen.

    Und ICH persönlich, der ich mich auch auf dem Lidl-Parkplatz verfahre, fände es schon knorke, wenn ich alle Orientierungshilfen bekäme, die möglich sind. Wir reden ja nicht von 10.000 Menschen, die heimlich beim Kacken gefilmt werden sollen, sondern um ein paar Hauswände mit Leuten vor oder hinter den Fenstern. Leute, die möglichst sogar verpixelt werden und auch für Nicht-Kamera-Autos gut sichtbar so herumlaufen und aussehen, wie sie es nun mal tun (noch mal das Stichwort „hoher Lkw“) sowie mehrheitlich auch gerne im lokalen Käseblatt („Sensation! Super Petunien bei Omma Platuschke!“) erscheinen würden.

    Man tut permanent glatt so, als würden 90% der Leute hinter exakt 2 Meter hohen Büschen sitzen, um nicht gesehen zu werden. Dabei lungern die meisten doch ganz offen in ihren noch viel offeneren Vorgärten herum. Ob ich da nun den Hintern eines Unkrautzupfers sehen kann oder Opa Hansen beim Rosenschneiden, interessiert mich doch als Nutzer des Dienstes gar nicht.

    Rechtlich mag das anders zu bewerten sein, aber gefühlt ist das eine Diskussion, die GERADE (was sehr ironisch ist) von den Medien aufgebauscht wird, welche oftmals mit Kamera(!) auf alte Leute zugehen, die das alles „schlimm“ finden. Also besser 200.000 interessierte Zuschauer in den Lokalnachrichten des WDR, als 2.283 desinteressierte Vorbeiklicker bei Google?

  15. WTF sagt:

    „So war erst kürzlich mein Haus in der WAZ zu sehen. Wann kommt denn endlich deren Schreiben, wo die mich um Erlaubnis fragen? (Realitätsfern? Unverhältnismäßig? Egal, seit wann kommt denn gesunder Menschenverstand vor Recht?!)“

    Du missverstehst gründlich den Unterschied zwischen „höchstpersönlichen“ Lebensbereich (durch extra hohe Sichtschutzbegrenzung mehr als deutlich) und irgendeinem Haus hinter einer kniehohen Hecke, was juristisch (und auch vom gesunden Menschenverstand) zum normalen Straßenbild gehört. Wenn du dich da nackt mit deinen Kiddis in der Wiese suhlst, ist das dein Bier. Und jeder kann dein Haus wahrscheinlich zudem ohne Hilfsmittel als Passant vom öffentlichen Raum aus fotografieren – in dem Fall no prob.

    Wir sprechen hier aber ausschließlich über Fälle, wo Google über hohe Sichtschutzbegrenzungen hinweg fotografiert – ohne zu fragen. Das man dagegen Widerspruch einlegen muss (also selbst tätig werden), ist ja wohl ein schlechter Witz. Die meisten älteren Leute, Nichtinternetnutzer, wissen nicht mal um das Projekt.
    Das dabei Leute bei dieser Art des Virtualisierens diffamiert werden, ist ja wohl völlig klar – siehe auch an Klappos Beipsiel mit dem Finnen:
    http://www.theregister.co.uk/2010/02/11/street_view_finland/

    Und das, was Du Klappo, hier als rechtliche Auslegung und realitätsfremd betrachtest, sehe ich und wie man ein gehöriger Teil Deutschland völlig anders. Für uns ist es völlig weltfremd, warum für den amerikanischen Konzern ein Stück eigene Privatsspähre geopfert werden soll und er sich damit dumm und dämlich verdient. Dass Google Datenschutz einen alten Dreck interessiert, sollte eigentlich beim letzten angekommen sein (und nein – das ist ein Google Bashing, es geht nur um Street View).

    „Man tut permanent glatt so, als würden 90% der Leute hinter exakt 2 Meter hohen Büschen sitzen, um nicht gesehen zu werden. Dabei lungern die meisten doch ganz offen in ihren noch viel offeneren Vorgärten herum. Ob ich da nun den Hintern eines Unkrautzupfers sehen kann oder Opa Hansen beim Rosenschneiden, interessiert mich doch als Nutzer des Dienstes gar nicht.“

    Und darum geht es in den meisten Diskussionen eben nicht, auch wenn die Befürworter es gern in ihren Vorwürfen darauf hinlenken, weil sie keine konkreten juristischen Gegenargumente aufbieten können. Siehe oben.
    Nochmal: Was du hinter deiner 30cm-Hecke tust und ob du dich an deinem Gartenzwerg vergehst, kann jeder sehen und fotografieren (aber nicht veröffentlichen, wenn du Hauptmotiv bist – siehe KunstUrGH §§22,23).
    Mir ist sogar grundsätzlich wurscht, ob die Gesichter unkenntlich gemacht werden – würde die Möglichkeit bestehen, als Passant sofort vor Ort die Bilder löschen zu lassen (und dazu muss man das Projekt nicht mal kennen), wäre das unerheblich.

    Es geht in den meisten kritischen Diskussionen von Street View sowie den juristischen Gutachten AUSSCHLIEßLICH darum, dass vom höchstpersönlichen Lebensbereich, also dem Privatbereich HINTER einem Sichtschutz, UNGEFRAGT und UNERLAUBT Aufnahmen gemacht werden, wo das Einverständnis des Betroffenen sogar schon VORAUSGESETZT wird. Hier findet durch Google eine Rechtsumkehr statt – erst machen, dann fragen.
    Dieser Paragraph 201a StGB bezieht sich verständlicherweise vorwiegend auf Wohngebiete, Siedlungen und ländliche Gebiete. Reine Innenstädte dürften davon nicht betroffen sein und sind auch NIRGENDWO Diskussionsthema.
    Von daher soll Street View diesen Wohngebieten etc. entweder fernbleiben oder die Privatsspähre beachten und sich anpassen (mit der maximalen Aufnahmehöhe von 1,80m lässt sich nicht über 2m hohen Sichtschutz schauen).
    Was bitte ist daran nicht machbar?
    Welche bescheuerten Sätze seitens Google muss man da noch hören?
    (Bsp Aussagen Google Sprecher: „Unsere Kamera ist in 2,90m Höhe montiert, ABER nach UNTEN AUSGERICHTET!“…. Na, fällt da was auf?…. Ein Kugelpanorama, das ähem?.. dabei nach unten ausgerichtet sein kann?….*verwirrt am Koppe kratz*… Die Physik und Logik würde ich gern würde ich gern mal verstehen – frage ich mich als Physikstudent und wohl auch jeder Hauptschulabbrecher.. Wer da nicht merkt, wie man hier brutal verarscht wird, dem kann man einfach nicht helfen…)

    Zitat „Klappo“
    „…für Nicht-Kamera-Autos gut sichtbar so herumlaufen und aussehen, wie sie es nun mal tun (noch mal das Stichwort “hoher Lkw”) sowie mehrheitlich …“

    Nochmal – lies meinen letzten Post und verstehe den 201a. Jeder Lkw-Fahrer, Bustourist, Kranfahrer oder startende Astronaut darf da rein schauen. Völlig Latte. Er darf aber KEINE Bildaufnahmen machen oder gar VERÖFFENTLICHEN und schon gar nicht geotaggt. Klar soweit?
    Das ist ein riesiger Unterschied, ob ich deine nackten Kinder nur beim Vorbeifahren auf der Wiese spielen sehe oder die Bilder geogetaggt online stelle und sich jeder bei http://www.streetviewfun.com die Eier ablacht.

    „Und da ging es mir nicht primär um auslegbare oder leicht umschiffbare – Stichwort “Kamerahöhe” – Gesetzestexte, sondern um die grundsätzliche Haltung in Bezug auf Innovationen.“

    Gern doch – Innovation immer. Aber nicht, wenn sie auf illegalen Wege verschiedenste Gesetze von Ländern umgehen, um damit Kohle zu verdienen. Wenn man die Innovation der Gesetzeslage anpasst, ohne andere damit zu schädigen, dann ja doch – her damit. Und bei Street View wäre das sowas von kein Problem seitens Google. Tun sie aber nicht – von daher. Die Welt dreht sich in Deutschland auch ohne Street View weiter.

  16. G.G.Hoffmann sagt:

    @WTF

    Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Erstens stellt § 201a StGB nicht das Fotografieren von Häusern, Gärten, Wohnungen, usw. unter Strafe, sondern nur das Fotografieren von Personen in Wohnungen oder besonders geschützten Räumen. Damit fallen Aufnahmen von Häusern und Grundstücken, auf denen keine Menschen zu sehen sind, von vornherein heraus.

    Zweitens ist nur die Verletzung des „höchstpersönlichen“ Lebensbereiches eines Menschen geschützt. Das ist mehr als der persönliche Lebensbereich. Dich beim Grillen im Garten, beim Essen in der Küche oder beim Fernsehen im Wohnzimmer zu fotografieren, ist also durchaus erlaubt. Der Gesetzgeber wollte vor allem die Boulevardpresse daran hindern, daß Aufnahmen von Krankheit, Tod, Sexualität und Peinlichkeiten gefertigt und verbreitet werden.

    Und drittens setzt die Tatbestandsverwirklichung Vorsatz voraus. Der Fahrer des Google-Aufnahmewagens fertigt aber nicht vorsätzlich Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person. Falls wirklich einmal jemand auf dem Klo fotografiert werden sollte, ist das ein unvorsätzliches Zufallsprodukt, das vor der Veröffentlichung ohnehin gepixelt wird.

  17. WTF sagt:

    @ G. G. Hoffmann

    „Erstens stellt § 201a StGB nicht das Fotografieren von Häusern, Gärten, Wohnungen, usw. unter Strafe, sondern nur das Fotografieren von Personen in Wohnungen oder besonders geschützten Räumen.“

    Wer hat wo was anderes behauptet? Oder hast du meinen Post falsch verstanden?

    „Damit fallen Aufnahmen von Häusern und Grundstücken, auf denen keine Menschen zu sehen sind, von vornherein heraus.“

    Ähem…. Nach dieser Aussage hätte Google sicherzustellen, dass sie zu einem Zeitpunkt aufnehmen, wo dieser Zustand gegeben ist. Das dies praktisch unmöglich ist, ist mir klar. Ist aber nicht das Problem der Betroffenen. Von daher gilt wiederum – Kamera einfach auf Augenhöhe runter, sonst greift der 201a wieder.

    „Der Gesetzgeber wollte vor allem die Boulevardpresse daran hindern, daß Aufnahmen von Krankheit, Tod, Sexualität und Peinlichkeiten gefertigt und verbreitet werden.“

    Sorry, aber die Aussage ist nur ansatzweise korrekt. Alles was du sagst, stimmt natürlich, aber diese Gründe findet man schon im Grundgesetz geregelt sowie auch im KunstUrHG (§§22,23). Lies dich da bitte ein, das ist Jurastudium 1. Semester.
    Im 201a StGB geht es primär darum, die Privatsspähre in gewissen Umfang im eigenen umschlossenen Lebensbereich grundsätzlich zu schützen – egal was man da macht. Das bedeutet, das vorbeifahrenden Lkw-Fahrer o. ä. das sehen können, aber Aufnahmen davon illegal sind und diese Bilder aus dem privaten Bereich anderer nicht gleichzeitig der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.

    Wir scheitern hier an der Definition des Begiffes „höchstpersönlicher Lebensbereich“. Die zahlreichen Gutachten sehen das nun mal so, dass hier Räume enthalten sind, welche der Privatsspähre dienen und dementsprechen gekennzeichnet sind (Sichtschutzbegrenzung).
    Bitte lies dir diese Gutachten genau durch und beachte die kritischen Punkte.
    Danach können wir gern noch einmal drauf eingehen, vorher sehe ich da keine Sinn.

    „Und drittens setzt die Tatbestandsverwirklichung Vorsatz voraus. Der Fahrer des Google-Aufnahmewagens fertigt aber nicht vorsätzlich Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person..“

    Hier verrennst du dich leider komplett.
    Google nimmt mehr als billigend in Kauf, das solche Situationen abgelichtet werden (siehe mein Link mit dem Finnen). Und – es ist jedem freigestellt, was er in seinem Garten mit 2m-Sichtschutz dahinter anstellt. Es kann sich dort ein Klo aufbauen oder wilde Orgien feiern. Völlig egal. Es muss nicht damit rechnen oder gar planen, dass dies abgelichtet und geogetaggt der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ganz im GEgenteil. Er kann davon ausgehen, dass die Privatbereich ist und bleibt.
    Erst recht muss er nicht erst selbst tätig werden und präventiv gegen Googles widerrechtlich schon vorausgesetzte Einwilligung der Aufnahmen vorgehen. Wo bitte hast du das denn her?

    „Falls wirklich einmal jemand auf dem Klo fotografiert werden sollte, ist das ein unvorsätzliches Zufallsprodukt, das vor der Veröffentlichung ohnehin gepixelt wird“

    Also bitte…. Die ganzen Präzedenzfälle von Leuten, über die die Welt lacht, sollten solche Aussagen eigentlich gar nicht erst zulassen. Das ist keine Beleidigung an dich, aber solche Aussagen sind vom Inhalt schon sehr naiv.
    Schau mal auf http://www.streetviewfun.com & Co. Überflüssig zu sagen, dass die Verpixelung mehr schlecht als recht funktioniert (und nein – das ist nicht das Problem der User! Wenn Google das Produkt auf den Markt bringt und durch Schlechtfunktion können Leute geschädigt werden, dann müssen sie das eben VORHER abstellen, egal wieviele pics dazu gesichtet werden müssen. Recht geht vor Aufwand, oder siehst du das anders? Kann doch kein Problem sein, die Aufnahmen von Studenten & Co kontrollieren zu lassen)

  18. Nachdenker sagt:

    Ich finde die Diskussion um Streetview reichlich überflüssig, habe aber nach Lektüre aller Kommentare hier gelernt das Streetview definitiv nicht gesetzeswiedrig ist.

    Ob nun aus drei Metern Höhe fotografiert wird oder aus 1,80 ist irrelevant. Als Beifahrer des LKW-Fahrers ;) darf ich Fotos machen und bin locker bei 3m. Mit meinen 1,90m Körpergröße komme ich auch so schon auf 2,5m durch einfaches hochhalten der Kamera.
    Abgesehen davon das dann die Diskussion um lächerliche 50cm Kamerahöhe typisch deutscher Irrsinn ist stellt nach Wortlaut des Gesetzestextes ein Vorgarten keinen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ dar. Der ist auf die eigenen 4 Wände beschränkt. Wird auf das Aufhängen von Vorhängen oder Schalosien verzichtet, ist das Sache des Wohnungsinhabers, aber bedeutet in meinen Auges auch ein willentliches in Kauf Nehmen von zufälligen Schnappschüssen durch die nicht sichtgeschützten Fenster.

    Google kommt also mit dem freiwilligen pixeln aller Gesichter, KFZ-Kennzeichen und dem Entfernen von Häusern auf Nachfrage der Minderheit von aufgescheuchten Paranoikern schon weiter entgegen als Sie müßten.

    Gutachten sind in der Tat für die Füße (genau wie Statistiken). Wenn du das Ergebnis des Google-Gutachtens scheltest solltest Du auch erwähnen das die meisten negativen Gutachten interssanterweise von den Kritikern in Auftrag gegeben wurden. Wenn man lange genug nach dem richtigen Blickwinkel sucht kann man komplexen Sachverhalten für alles eine Rechfertigung abnötigen.

    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedenfalls, das Streetview eine geniale Erleichterung ist wenn man ortsfremd ist und zu einem beliebigen Ziel finden will. Die realen Vorteile überwiegen die Nachteile bei Weitem und das Ganze darf ich auch noch kostenlos nutzen.

  19. wtf sagt:

    „Ich finde die Diskussion um Streetview reichlich überflüssig, habe aber nach Lektüre aller Kommentare hier gelernt das Streetview definitiv nicht gesetzeswiedrig ist.“

    Wahrscheinlich deine exklusive Meinung – juristisch aber leider in keinem Punkt ansatzweise unterlegt. Zupfen wir deine Aussagen mal genüsslich auseinander.

    „Ob nun aus drei Metern Höhe fotografiert wird oder aus 1,80 ist irrelevant. Als Beifahrer des LKW-Fahrers ;) darf ich Fotos machen und bin locker bei 3m. Mit meinen 1,90m Körpergröße komme ich auch so schon auf 2,5m durch einfaches hochhalten der Kamera.“

    Du hast es immer noch nicht verstanden oder?
    Du kannst jederzeit über den Sichtschutz rein schauen, aber rein FOTOGRAFIEREN und/oder VERÖFFENTLICHEN bzw. der Weltöffentlichkeit zugänglich machen ist verboten. Völlig Banane, ob du Lkw-Fahrer bist oder dich selber lang machst. Es ist der höchstpersönliche Lebensbereich, welcher der Privatsspähre unterliegt. Darein DARFST DU NICHT FOTOGRAFIEREN UDN VERÖÖFENTLICHEN. Egal, ob mit oder ohne Hilfsmittel.

    „Abgesehen davon das dann die Diskussion um lächerliche 50cm Kamerahöhe typisch deutscher Irrsinn ist stellt nach Wortlaut des Gesetzestextes ein Vorgarten keinen “höchstpersönlichen Lebensbereich” dar“.

    Versuche zu verstehen:
    Die Kamerahöhe ist nicht illegal – sie ist nur „Mittel“. Aber das damit in die Privatssphäre fotografiert werden kann – das ist illegal.
    Google darf die Kamera verwenden, aber eben nicht um damit in die Privatsspähre zu fotografieren. Von daher, Kamera runter in Wohngebieten.

    „Der ist auf die eigenen 4 Wände beschränkt. Wird auf das Aufhängen von Vorhängen oder Schalosien verzichtet, ist das Sache des Wohnungsinhabers, aber bedeutet in meinen Auges auch ein willentliches in Kauf Nehmen von zufälligen Schnappschüssen durch die nicht sichtgeschützten Fenster.“

    LOL!!! Sorry, aber meinst du das ernst?
    Gut. Dann stelle mich als Fotograf auf eine Leiter und fotografiere durchs Fenster in deine Wohnung in der 2. Etage. Dabei lichte ich ab, wie du nackt durchs Zimmer läufst oder mit deiner Frau die Fleischpeitsche schwingst.
    Ganz ehrlich, es ist ja „die Sache des Wohnungsinhabers, wenn keine Vorhänge oder Schalousien vorgehängt sind“. Ach was red ich! Du bist selbst schuld, wenn du die Fenster nicht zumauerst!!! Schließlich stellt doch eine Glasscheibe fast so etwas wie eine Einladung dar um Hindurchzuschauen und Abzulichten. Genau, wie der 2m hohe Sichtschutz nicht als Sichtschutz gedacht ist, sondern als Anregung und Einladung dient, auch dort noch drüber zu schauen….

    „Gutachten sind in der Tat für die Füße (genau wie Statistiken). Wenn du das Ergebnis des Google-Gutachtens scheltest solltest Du auch erwähnen das die meisten negativen Gutachten interssanterweise von den Kritikern in Auftrag gegeben wurden.“

    Falsch.
    Die Gutachten, welche Street View einstimmig als illegal einstufen, wurden von verschiedenen Landesregierungen an unterschiedliche Gutachter in Auftrag gegeben. Hierbei ging ein neutraler Gedanke aus, weil es den Landesregierungen egal war und sie auf die Beschwerden/Sorgen der Bürger reagiert haben. Dabei ging es nur um Prüfung der Rechtmäßigkeit. Allerdings lauteten alle Gutachten einstimmig: Street View ist illegal nach §201a StGB.
    Dies muss Google korrigieren (von den Datenschutzgründen mal ganz abgesehen, die sollen hier kein Thema sein).

    Das von Google in Auftrag gegebene und bezahlte Gutachten wurde jedoch ganz passenderweise vor der CEBIT fertiggestellt, um dort polemisch ausgehändigt zu werden (ich war dort). Jetzt lass uns mal einen Moment nachdenken, welches Ergebnis hier Google wohl bezahlt hat…. Naaa? Hast du´s? Ich verrate es nicht.
    Witzigerweise ist dieses achso tolle Gutachten (was übrigens in vielen Punkten keinen juristischen Anforderungen genügt) nicht einmal auf die kritischen Punkte der vorherigen Gutachten eingegangen (also §201a). Ja warum wohl??? Lass uns doch mal raten…
    Btw – ich habe die Mitarbeiter am Stand der CBIT auf den §201a im Rahmen einer Presseveranstaltung angesprochen. Angepisste Antwort: „Kein Kommentar. Gegensätzliche Gutachten liegen uns nicht vor. Wenden Sie sich mit derartigen Fragen bitte an die Zentrale.“
    Fällt was auf? ;-)

    „Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedenfalls, das Streetview eine geniale Erleichterung ist wenn man ortsfremd ist und zu einem beliebigen Ziel finden will. Die realen Vorteile überwiegen die Nachteile bei Weitem und das Ganze darf ich auch noch kostenlos nutzen.“

    Kostenlos? Siiicher doch…
    Es kostet die Daten von Bürgern, welche das nicht wollen und diese Daten werden ungefragt verwendet.
    Und die realen „Vorteile“ (was z. B. an Wohngebieten touristisch interessant sein – und nur darum geht es hier – soll übersteigt mein Vorstellungsvermögen) überwiegen bei weitem nicht das Schadenpotential.

    „Nachdenker“, bitte denke erst nach wie es dein Name sagt und beschäftige dich mit den grundlegenden juristischen Problemen und Sachverhalten. Genau mit solchen Argumenten wollen wir hier ja auch diskutieren und ich würde mich freuen, wenn du explizit auf die Problemstellungen eingehst.
    Was du als „gesunden“ Menschenverstand ansiehst, ist für uns Kritiker übrigens das ganze Gegenteil, weil die Privatssphäre anderer geopfert werden soll um dem Kommerztreiben einen Privatunternehmens zu dienen. Das ist für UNS gesunder Menschenverstand.
    Das kannst du mir dir machen lassen, große Teile Deutschlands wollen es nicht.

  20. Nachdenker sagt:

    Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht die rechtliche Situation etwas genauer zu recherchieren.
    Die rechtliche Situation ist keineswegs so klar wie die kritischen Paranoiker das gerne hätten. Unter http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-03/index.php3?seite=6 gibts eine recht gute Erläuterung zu §201a StGB.
    Der „höchstpersönliche Lebensbereich“ kann demnach eine Wohnung oder „gegen Einblick besonders geschützter Raum“ sein.
    Der Begriff der Wohnung ist in diesem Zusmmenhang sehr gut rechtlich definiert und entspricht auch den allgemein anerkannten Definitionen in weiter Fassung (inklusive Wohnwagen, Gartenhäuschen etc.).
    Es ist also in der Tat generell verboten jemanden zu fotografieren der aus dem geschlossenen Fenster schaut. Das fehlen eines Sichtschutzes spielt hier keine Rolle. Lehnt er sich aus dem offenen Fenster ist es erst mal wieder legal. Punkt an WTF.
    In diesem Sinne ist dann allerdings jedes Foto einer Fassade bei der Personen im Fenstern zu sehen sind illegal und strafbar. Auch das von Klapos Haus in der WAZ, insofern da jemand gerade aus dem Fenster geschaut hat. Ob das so sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln und ich habe jetzt gerade auch keine Lust zu recherchieren ob es hier schon Gerichtsurteile gibt die diese Strafbarkeit einschränken und juristisch unter dem KunstUrhG abhandeln womit das Bild wieder nur strafbar wäre wenn Personen im Rahmen des „Rechts am eigenen Bild“ auch zu erkennen sind, womit ein unkenntlich machen zu erkennender Personen ein solches Bild wiederum legalisieren würde.

    Beim Begriff des „gegen Einblick besonders geschützten Raumes“ ist das dann schon komplizierter. Es müssen entweder eindeutige individuelle Vorkehrungen gegen die „Einsicht“ getroffen werden oder der immer vorhandene Sichtschutz darf nur „durch besondere Anstalten überwindbar sein“. „Besondere Anstalten“ umfassen den Einsatz von Hilfsmitteln die nicht zum Alltagsgeschehen am betreffenden Ort gehören.
    Das heißt ein 2,5m hoher Zaun erfüllt diese Bedingung dann auf gar keinen Fall, da das Hochhalten der Arme in diesem Sinne keine „besonderen Anstalten“ darstellt und somit der Sichtschutz keinen „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ schafft. Das fotografieren der Personen ist damit legal. Liegt das Haus an einer Straße gehört auch Verkehr und damit auch Busse und LKWs zum ortsüblichen Bild und das Erstellen eines Fotos aus diesen Verkehrsmitteln stellt keine besonderen Anstalten dar. Ein „einfacher“ Sichtschutz der mit Sicherheit einen „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ schafft sollte also höher als ca 3m sein.

    Da die Google-Street-View-Kameras auf 3m Höhe mit Blickwinkel nach unten montiert sind können also von Vorgärten keine nach §201a StGB strafbaren Bilder entstehen da die Kamera über Sichtschütze die „gegen Einblick besonders geschützte Räume“ schaffen eh nicht hinwegsehen kann.

    Bei allen anderen Bildern genügt ein unkenntlich machen von abgebildeten Personen um der Strafbarkeit nach KunstUrhG aus dem Weg zu gehen. Das macht Google aber bereits. Folglich sind die von Google gemachten Bilder und deren Veröffentlichung nach momentanem Recht legal.

    Ändern könnte sich dies freilich wenn ein Richter oder der Gesetzgeber geringere und vor allem spezifischere Anforderungen an „gegen Einblick besonders geschützte Räume“ definieren würde.

  21. WTF sagt:

    Zitat Nachdenker: „Ein “einfacher” Sichtschutz der mit Sicherheit einen “gegen Einblick besonders geschützten Raum” schafft sollte also höher als ca 3m sein.“

    ->Nein. Muss und kann er nicht.
    Ist dir bekannt, dass in weiten Teilen Deutschlands rein gesetzlich gar kein höherer Sichtschutz als 2m erlaubt ist? (warum auch immer)

    Zitat Nachdenker: „Da die Google-Street-View-Kameras auf 3m Höhe mit Blickwinkel nach unten montiert sind können also von Vorgärten keine nach §201a StGB strafbaren Bilder entstehen da die Kamera über Sichtschütze die “gegen Einblick besonders geschützte Räume” schaffen eh nicht hinwegsehen kann. “

    Nachdenker, du scheinst mir ganz sympathisch zu sein, weil man mit dir faktenhaltig diskutieren kann. Aber mit der Aussage stellst du dir selbst ein Bein, weil du dich kurz ohne Nachzudenken hier auf die Verarschungs-Propaganda von Overbeck einlässt.

    Dazu zitiere ich mich aus Post Nr. 15 gleich selbst und hoffe inständig, du kannst mir eine physikalische schlüssige Antwort liefern ;-)
    -> Zitat WTF: „Welche bescheuerten Sätze seitens Google muss man da noch hören?
    (Bsp Aussagen Google Sprecher: “Unsere Kamera ist in 2,90m Höhe montiert, ABER nach UNTEN AUSGERICHTET!”…. Na, fällt da was auf?…. Ein Kugelpanorama, das ähem?.. dabei nach unten ausgerichtet sein kann?….*verwirrt am Koppe kratz*… Die Physik und Logik würde ich gern würde ich gern mal verstehen – frage ich mich als Physikstudent und wohl auch jeder Hauptschulabbrecher.. Wer da nicht merkt, wie man hier brutal verarscht wird, dem kann man einfach nicht helfen…)“

    Damit wäre doch klar, dass die Kamera eben doch über Sichtschütze die “gegen Einblick besonders geschützte Räume” schaffen hinwegsehen kann. Bestes Beispiel sind Millionen Bilder aus Street View von anderen Ländern.

  22. Nachdenker sagt:

    Kleine jurustische Nachlese:

    Da §201a StGB NUR das fotografieren von PERSONEN in „gegen Einblick besonders geschützten Räumen“ verbietet wäre ein Bild eines LEEREN „gegen Einblick besonders geschützten Raumes“ legal und nicht strafbar. Das wird eh die meisten der gemachten Bilder betreffen da Google ja nicht darauf aus ist die Personen zu fotografieren sondern Personen zufällig abgelichtet werden.

    Würde Google alle hinter Fenstern und hohen Zäunen fotografierten Personen flächig „überstempeln“ dürfte es schwer werden den Verstoß gegen
    §201a StGB nachzuweisen. Das entstehen des Bildes wäre dann zwar noch immer strafbar, aber die Straftat später nicht mehr nachweisbar, da bei digitalen Bildern ja keine Rekonstruktion von derart „geschwärzten“ Bereichen mehr möglich ist. Ein derartiger Prozess sollte sich auch gut automatisieren lassen

    Das wäre zwar ein juristischer Winkelzug, würde für Google aber die legale Veröffentlichung der Bilder ermöglichen.

  23. Nachdenker sagt:

    Zitat:
    Ist dir bekannt, dass in weiten Teilen Deutschlands rein gesetzlich gar kein höherer Sichtschutz als 2m erlaubt ist? (warum auch immer)

    Ja ist es … und warum ist einfach: Weil eine halbe Festung gegen das ästethische Empfinden der durchschnittlichen deutschen Vorstadtgemeinde verstößt. Das Gemeindesatzungen (das sind keine Gesetze) dann letzten Endes das Schaffen eines „gegen Einblick besonders geschützten Raumes“ nicht gestatten ändert nichts an der juristischen Definition. Wer sich derart einigeln will, der muß sich dann halt eine Gemeinde suchen die das erlaubt genauso wie derjenige der gerne rote Dachziegel hätte oder sein Haus lila streichen will.

    Zum Kugelpanorama und „nach unten ausgerichteter Kamera“. Das geht sehr wohl. Wenn Du dir schon einmal Street-View-Aufnahmen angeschaut hast dann sieht man das der gefühlte Fokuspunkt dem eines Fußgängers entspricht. Man schaut halt leicht nach unten einige 100m voraus. Der Boden und der Himmel sind in den Panoramen oft leicht unscharf oder verzerrt weil sie am „Rand“ des zum Panorama gekrümmten Bildes liegen.
    Das ändert aber nichts daran das man mit einem auf 3m Höhe aufgenommenen Panorama nicht hinter einen 3m hohen Zaun sehen kann (es sei denn man plaziert die Kamera auf dem Zaun, was ja aber hier nicht der Fall sein kann). Das geht physikalisch nicht selbst wenn man den Fokus „nach oben“ ausrichten würde. Man kann dann den oberen Teil von Objekten ablichten die höher als 3m sind. In der unteren Hälfte des Bildes wird aber immer nur der Zaun zu sehen sein. Ein Einblick in den „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ ist also nicht möglich wenn die Sichtschutzhöhe größer/gleich der Kamerahöhe ist, womit die Ausrichtung der Kamera irrelevant ist für die oben geführte Argumentationskette.

  24. WTF sagt:

    „Beim Begriff des “gegen Einblick besonders geschützten Raumes” ist das dann schon komplizierter. Es müssen entweder eindeutige individuelle Vorkehrungen gegen die “Einsicht” getroffen werden oder der immer vorhandene Sichtschutz darf nur “durch besondere Anstalten überwindbar sein”. “Besondere Anstalten” umfassen den Einsatz von Hilfsmitteln die nicht zum Alltagsgeschehen am betreffenden Ort gehören.
    Das heißt ein 2,5m hoher Zaun erfüllt diese Bedingung dann auf gar keinen Fall, da das Hochhalten der Arme in diesem Sinne keine “besonderen Anstalten” darstellt und somit der Sichtschutz keinen “gegen Einblick besonders geschützten Raum” schafft. Das fotografieren der Personen ist damit legal. Liegt das Haus an einer Straße gehört auch Verkehr und damit auch Busse und LKWs zum ortsüblichen Bild und das Erstellen eines Fotos aus diesen Verkehrsmitteln stellt keine besonderen Anstalten dar. Ein “einfacher” Sichtschutz der mit Sicherheit einen “gegen Einblick besonders geschützten Raum” schafft sollte also höher als ca 3m sein.“

    Sage mal… :-) Hab ich doch schon zigmal erklärt.
    Ein 2m hoher Zaun sagt eindeutig: „Hier Privatbereich“ (keiner redet von einer 1m hohen Hecke, wo die Grundstücke zum normalen Straßenbild gehören – siehe frühere Posts, ließ sie dir bitte durch).
    Das Hochhalten deiner Arme und fotografieren in den “gegen Einblick besonders geschützten Raumes” ist damit nach $201a rechtswidrig. Das hat doch mit dem LKW und ob der rein schauen kann gar nichts zu tun (auch schon zig mal geschrieben) – er DARF reinschauen, DARF aber NICHT fotografieren.

    „Da §201a StGB NUR das fotografieren von PERSONEN in “gegen Einblick besonders geschützten Räumen” verbietet wäre ein Bild eines LEEREN “gegen Einblick besonders geschützten Raumes” legal und nicht strafbar. Das wird eh die meisten der gemachten Bilder betreffen da Google ja nicht darauf aus ist die Personen zu fotografieren sondern Personen zufällig abgelichtet werden.
    Würde Google alle hinter Fenstern und hohen Zäunen fotografierten Personen flächig “überstempeln” dürfte es schwer werden den Verstoß gegen
    §201a StGB nachzuweisen. Das entstehen des Bildes wäre dann zwar noch immer strafbar, aber die Straftat später nicht mehr nachweisbar, da bei digitalen Bildern ja keine Rekonstruktion von derart “geschwärzten” Bereichen mehr möglich ist. Ein derartiger Prozess sollte sich auch gut automatisieren lassen
    Das wäre zwar ein juristischer Winkelzug, würde für Google aber die legale Veröffentlichung der Bilder ermöglichen.“

    Nein, kein juristischer Winkelzug, sondern ebenfalls strafbar.
    Es geht bei dem § im Wortlaut ganz klar ums Aufnehmen, was schon an sich illegal ist – nicht ob man die Tat hinterher „verwisch“/“beschönigt“ oder was auch immer.

    Es geht hier nicht darum, eine Möglichkeit zu finden, wie Google das Gesetz „umschiffen“ kann, sondern wie die Privatsspähre der betroffenen Bürger (welche das nun mal wollen) geschützt wird.

    „Zum Kugelpanorama und “nach unten ausgerichteter Kamera”. Das geht sehr wohl. Wenn Du dir schon einmal Street-View-Aufnahmen angeschaut hast dann sieht man das der gefühlte Fokuspunkt dem eines Fußgängers entspricht. Man schaut halt leicht nach unten einige 100m voraus. “

    Sorry, aber das ist kompletter Quatsch (besonders das mit der Fußgängerperspektive).
    Es geht nicht um den Fokuspunkt (insofern du damit einen „Zoompunkt“ in Sachen Tiefenpixel meinst). Es geht um die allg. Tatsache, das man den Blickwinkel vom Mittelpunkt einer gedachten Kugel (auch wenn SV nicht direkt vom Nodalpunkt aus fotografieren kann, da mehrere Kameras) nicht nach oben oder unten ausrichten kann. Der ist in alle Richtungen geometrisch gleich. Stell dir doch einfach mal eine Kugel vor. Du bist der Mittelpunkt und jetzt drehst du die Kugel – ändert sich da was im Winkel, wenn du auf irgendein Objekt schaust? Wenn ja, Glückwunsch. Du hast eine neue Geometrie begründet.
    Es spielt ausschließlich eine Rolle, in welcher Höhe die Kamera angebracht ist, denn nur das ändert den geometrischen Winkel zum Bezugspunkt.
    Von daher blickt man jederzeit über Hecken etc.
    (http://www.theregister.co.uk/2010/02/11/street_view_finland/)

    Wie gesagt: Das hätte ich sehr von dir gern mathematisch erklärt ;-)

  25. Nachdenker sagt:

    Nochmal: Das Gesetz legt keine spezifische Höhe für einen Sichtschutz fest der einen „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ schafft, würde es das, wäre die Sache viel einfacher.
    Es nennt nur zwei Kriterien: Der Sichtschutz muß individuell und eindeutig sein (z.B. ein verkleideter Pavillion für die Hochzeit) oder wenn immer da „nur durch besondere Anstalten überwindbar sein“. „Besondere Anstalten“ bedeutet Hilfmittel für die Erstellung des Fotos zu verwenden die nicht zum alltäglichen Geschehen vor Ort gehören. Meine Arme gehören zum alltäglichen Geschehen und ich darf Sie benutzen. Verkehrsmittel mit erhöhtem Personenraum gehören bei Anwesenheit einer Straße auch zum Alltäglichen Geschehen und ich darf Sie „benutzen“ um mein Foto zu machen.

    Daraus das ich diese Dinge benutzen darf leitet sich eine Mindesthöhe von ca. 3m ab für einen Sichtschutz der einen „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ schafft und damit überhaupt erst die Voraussetzung schafft das §201a StGB zur Anwendung kommen kann. Selbst wenn der „gegen Einblick besonders geschützte Raum“ gegeben ist ist das Foto aber nur illegal wenn darauf Personen abgelichtet sind. Das steht explizit im Gesetzestext. Ohne Person auf dem Foto also keine Strafverfolgung. Werden die sofort entfernt ist keine Handhabe für die Verfolgung da, da der einzige Beweis das Foto selbst ist. Das ist aber wie ich zugegeben habe aber eine juristische Spitzfindigkeit.

    Eine Kamera in 3m Höhe kann, ob Panorama oder nicht keine Gegenstände hinter einem Zaun von 3m Höhe ablichten (von bereits erwähntem und irrelevantem Sonderfall das die Kamera auf dem Zaun sitzt mal abgesehen). Lichtstrahlen breiten sich geradlinig aus. Kamera mitte Straße auf 3m und Zaunspitze Rand Straße auf 3m bilden eine horizontale gerade Linie. Ein sich von der Kamera horizontal ausbreitender Lichtstrahl kann also kein Objekt hinter dem Zaun erreichen das niedriger als 3m liegt, da er dafür nach unten abknicken müßte. Das tut er aber nicht, es sei denn der Garteninhaber hat ein Schwarzes Loch im Vorgarten versteckt ;) Folglich kann man nicht den geschützen Bereich des Vorgartens fotografieren. So einfach ist das …

  26. WTF sagt:

    „Eine Kamera in 3m Höhe kann, ob Panorama oder nicht keine Gegenstände hinter einem Zaun von 3m Höhe ablichten (von bereits erwähntem und irrelevantem Sonderfall das die Kamera auf dem Zaun sitzt mal abgesehen). Lichtstrahlen breiten sich geradlinig aus. Kamera mitte Straße auf 3m und Zaunspitze Rand Straße auf 3m bilden eine horizontale gerade Linie. Ein sich von der Kamera horizontal ausbreitender Lichtstrahl kann also kein Objekt hinter dem Zaun erreichen das niedriger als 3m liegt, da er dafür nach unten abknicken müßte. Das tut er aber nicht, es sei denn der Garteninhaber hat ein Schwarzes Loch im Vorgarten versteckt ;) Folglich kann man nicht den geschützen Bereich des Vorgartens fotografieren. So einfach ist das …“

    >>Schöööön langsam, da haben wir wohl aneinander vorbei geredet.
    Natürlich kann man nicht aus 3m Höhe über eine hypothetische 3m-Mauer schauen. Overbeck meinte aber, dass man über die derzeitigen Sichtschutzbegrenzungen von 2m nicht drüber schauen könnte, weil die „Kamera“ nach unten ausgerichtet ist.
    Und das ist ja wohl Irrsinn oder Blödsinn^3.

    „Nochmal: Das Gesetz legt keine spezifische Höhe für einen Sichtschutz fest der einen “gegen Einblick besonders geschützten Raum” schafft, würde es das, wäre die Sache viel einfacher.“

    >>Klar wäre das einfacher, aber das geschieht auch mit Absicht nicht.
    Eine Absolutdefinition wäre praxisfern, da bei Gesetzen nicht für jeden absurden Fall Richtlinien festgesetzt werden können (auch wenn wir in Deutschland nahe der Perfektion sind – in anderen Lebensbereichen wohlgemerkt).

    „Es nennt nur zwei Kriterien: Der Sichtschutz muß individuell und eindeutig sein (z.B. ein verkleideter Pavillion für die Hochzeit) oder wenn immer da “nur durch besondere Anstalten überwindbar sein”. “

    >>Wo bitte konkret liest du diese Kriterien aus den Paragraphen heraus?
    Welcher Absatz? Welche Subsumption bezogen auf den Sachverhalt mit Quellenangabe?
    Die beiden Sachen sind einfach von dir hinzuinterpretiert, wobei sogar der erste Punkt (eindeutiger Sichtschutz als Voraussetzung) schon ausreichend ist, um eine 2m hohen Sichtschutz zu definieren (und zu zeigen, was damit gemeint ist).

    „“Besondere Anstalten” bedeutet Hilfmittel für die Erstellung des Fotos zu verwenden die nicht zum alltäglichen Geschehen vor Ort gehören. Meine Arme gehören zum alltäglichen Geschehen und ich darf Sie benutzen. Verkehrsmittel mit erhöhtem Personenraum gehören bei Anwesenheit einer Straße auch zum Alltäglichen Geschehen und ich darf Sie “benutzen” um mein Foto zu machen.“

    >> Wieder falsch. Wir drehen uns im Kreis, weil du meinst ein 2m hoher Sichtschutz wäre nicht ausreichend, um die Privatsspähre zu deklarieren.
    So kommen wir nicht weiter. Natürlich kannst du deine Arme heben und drüber fotografieren (was wieder ein Verstoß wäre). Verkehrsmittel mit erhöhen Personenraum gehören zwar zum alltäglichen Geschehen, aber es ist klar untersagt, dass diese nicht in diesen Bereich hineinfotografieren dürfen, weil … 201a StGB.
    Wahrscheinlich sollten wir die Diskussion hier abbrechen, weil beide Standpunkte recht weit auseinander liegen und ich mich auch „nur“ auf die juristischen Gutachten der unabhängigen Länder und deren Aussagen stützen kann.

    „Daraus das ich diese Dinge benutzen darf leitet sich eine Mindesthöhe von ca. 3m ab für einen Sichtschutz der einen “gegen Einblick besonders geschützten Raum” schafft und damit überhaupt erst die Voraussetzung schafft das §201a StGB zur Anwendung kommen kann. Selbst wenn der “gegen Einblick besonders geschützte Raum” gegeben ist ist das Foto aber nur illegal wenn darauf Personen abgelichtet sind. … Werden die sofort entfernt ist keine Handhabe für die Verfolgung da, da der einzige Beweis das Foto selbst ist. Das ist aber wie ich zugegeben habe aber eine juristische Spitzfindigkeit.“

    Wie schon mal erklärt – das ist keine Spitzfindigkeit, sondern erst wird eine illegale Handlung begangen und dann „Spuren verwischt“.
    Nach dieser Logik ist das (illegale) Herunterladen von Filmen, mp3 etc auch rechtskonform. Denn sobald man sich den Film angeschaut hat, löscht man ihn einfach wieder und schafft damit wieder Legalität:-) (*augendreh*). Was für eine coole Welt! Sorry, aber das klingt ein wenig wie „Ich bau mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Da ließen sich bestimmt noch zig andere Beispiele erdenken, wo man mit dieser Vorgehensweise illegale Handlungen legalisiert.

  27. Klapowski sagt:

    Hilfäää! Google weiß neuerdings, dass in meiner Siedlung 10 Funknetzwerke sind, von denen eines davon mir gehören KÖNNTE!

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,690886,00.html

    Was soll ich denn jetzt bloß tun?! Gibt es im Baumarkt Gift gegen Datenkraken?

    Angst!

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