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Abmahnungen im Internet – Jetzt auch mit Anruf bei MUTTI

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„Es geht nicht um das Geld, sondern um die Botschaft!“ – Der Joker und Kollege Sparkiller möchten heute auf etwas hinweisen: Nämlich darauf, dass Raubkopien ohne SCHUTZ (Kondom über dem Router) nicht gut sind – und SOWIESO unterlassen werden sollten. Denn die Abmahnbranche ist weiterhin tätig und schreckt auch vor Anrufen bei euren Verwandten nicht zurück. – Natürlich nur, um mit einer ungesunden Mischung aus GEZ- und Normalstalker-Verhalten für betretenes Auftreten zu sorgen. Und für das Abtreten größerer Vermögenswerte.

(Hinweis: Um nicht wegen Bildrechten abgemahnt zu werden, verwenden wir ab jetzt hochwertige Artworks der Firma Klapofatz. Sollten diese auf anderen Webseiten auftauchen, behalten wir uns rechtliche und äußerst teure rechtliche Schritte vor! Ein kaum sichtbares Wasserzeichen in Form mehrerer Vierecke hilft uns beim Aufspüren!)

Das Aufregen über Abmahnungen ist irgendwie ein blödes Thema: Einerseits MUSS man es gesetzlich ja irgendwie regeln, wie man Norbert Nerdomann ermahnen / abmahnen / anwaltlich umgarnen kann. Denn iiiirgendwie hat wohl jeder von Euch, der mal ein klitzekleines Filmlein produziert hat (oder sich alternativ in das Geldverdien-Thema grooob reindenken kann) eine Ahnung davon, dass man hier industrieseitig nicht „Pfffffh“-sagend abwinken kann. Daher finde ich es auch doof, bei der amtlichen Dichtmachung von (z.B.) berühmten Movie.to-Seiten selber argumentativ irgendwie „dicht“ zu wirken.

„Zensur“-Geschrei ist hier ebenso unangebracht wie eine Verfassungsbeschwerde von jemandem, der sein Auto unbedingt in einem öffentlichen Sandkasten parken möchte („Die Sand- und Parkplatzindustrie verdient eh schon genug!“). – Und dass das diverse Serien/Film-Medienzeugs nicht auf den Inselserver von Virus-liebenden Nerds mit moralischer Umnachtung (so cirka im Darknet-Schattierungsbereich) gehört, dürfte auch klar sein.

Andererseits ist da noch das GEFÜHLTE Recht. Und hier ist es wohl ebenso legitim, sich über Anwälte aufzuregen, die bei sich stets einen zu bezahlenden Arbeitsaufwand (und Schadenshöhen!) in Regionen verorten, in denen der Mount Everest eher schnuckelig wirkt. Für von Computerprogrammen ausgespuckte Excellisten mit IP-Nummern werden hier locker 500 bis 1000 Euro verlangt. Was ja meist noch als „Schnäppchen“ angepriesen wird, denn „eigentlich“ wäre ja gut das Doppelte fällig. Was nach gültiger Rechtslage auch meist stimmt.

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Nach einer sanft angeladenen „Family Guy“-Episode auf der Flucht: Kollege Sparkiller wartet nun täglich auf weiter anschwellende Rechnungen. Natürlich mit Verzugszinsen ab dem Tag, an dem das Wort „Family“ erfunden wurde.

Und hier beißt sich der erwünschte Erziehungseffekt beim Torrent-Gourmet (= „Oh, viel klauen doch nicht mächtig-heftig supi?“) mit einer als gerecht empfundenen Grundlage. Warum sind z.B. die Anwaltsfristen stets so kurz, dass man bei einem Wochenendurlaub im Haus gegenüber schon Probleme beim pünktlichen Bezahlen und Brief-Beantworten bekommt?

Kollege Sparkiller kann neuerdings ein Liedchen davon trällern: Nach einer (irgendwie leider gerechtfertigten) Abmahnung wegen ca. 2 angefangenen MBs einer „Family Guy“-Folge wurde die Handaufhalter vom (Anwalts-)Dienst aktiv.

So weit ist noch alles im Normbereich: Erwischt, selber schuld, demnach zahlen. Oder letzteres halt auch erst mal NICHT. – Dieses Experiment mit ungewissem Ausgang soll angeblich oftmals gutgehen, kommen doch angeeeeblich nur 15 % der Fälle vor den Kadi. Laut grober Forumsschätzung und somit streng wissenschaftlichen Maßstäben, versteht sich.

Interessanter jedoch, als die „Heute schon 1,5 Monatsgehälter eines Minijobbers überwiesen?“-Frage mit einem „Ja“, „Nein“ oder „Der Hund hat meine Überweisung gefressen“ zu beantworten, ist der weitere Fortgang von Sparkis Geschichte:

So wurde hier tatsächlich mangels Telefonnummer bei seinen Eltern angerufen, inklusive kryptischen Drohungen („Er weiß schon, worum es geht.“). Einerseits verständlich, da man im moralabstinenten Dunkelviertel der Anwaltsbranche auch irgendwo sehen muss, dass die Kohlen reinkommen. Und da mal „nett“ bei den Eltern anzurufen, dürfte äußerst wirkungsvoll zu sein, so lange Toni Soprano mangels lebendem Darsteller gerade nicht in Persona losschickbar ist.

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Wenn der Klingelbeutelmann zweimal klingelt an: Im Handbuch „Kohle mit IP-Adressen“ wird dem psychologischen Psychoterror (mit Einsprengseln extra-psychologischer Psychologie) sicherlich ein extra Kapitel gewidmet.

Um den Unseriositätsgrad dieser Story besser einschätzen zu können, hilft ein Vergleich: So ist es doch schwer vorstellbar, ein Versandhändler würde das örtliche Telefonbuch nach gleichklingenden Namen abklingeln, weil einer seine letzte Rechnung nicht gezahlt hat: „Ja, es geht um die 5 Strickjacken. Wie, sie sind tatsächlich die Tante von Herrn Tumbold? Dann sagen sie ihm, dass Russki Inkasso schon auf dem Weg ist. Dies ist übrigens erst die ERSTE Mahnung. Bei der zweiten rufen wir dann gleich seine Schwiegermutter oder den Papst an! Sagen sie DEM das!“

Soweit der aktuelle Zukunftia-Hintergrund des Themas…

Wobei mich Abmahnungen für verwendete Bildchen – für z.B. die eigene Webseite – fast noch mehr ärgern als für das Laden und Weiterverteilen vom Multi-Milliarden-Euro-Blockbustern. Hier werden nämlich Briefmarken-JPGs mit dem künstlerischen Wert von einer Dose Affenschiss regelmäßig mit hunderten von Euro an Wert angegeben. Sei es nun ein grobpixeliger Schnappschuss vom Straßenbelag (verwackelt, unterbelichtet) oder aber ein Produktbildchen, das irgendein 3-Mann-Kuscheltierhersteller von seiner Omma hat schießen lassen: Schon wenn der Fotograf und/oder Rechtbesitzer die Rechte an diesen „Werken“ nachweisen kann, werden regelmäßig hohe dreistellige Summen fällig.

Ist es gerecht, wenn ein Rechte-Missachter zur Strafe den tausendfachen, nein, den milliardenfachen Gegenwert des eigentlichen Bildes zahlen muss? Denn mehr als den elektrischen Strom, den das Herunterladen verursacht hat, dürften Bildwerke wie „Knödel in Rahmlandschaft“ oder „Graublaue Wolke vor hellgrauer Wolke“, geknipst von Oma Platuschkes technikaffinem Bruder, auch nicht wert sein.

Wäre nicht eine Strafe von z.B. 150 Euro ausreichend? Muss für einen Bildausschnitt(!) von der Größe 60×60 Pixel wirklich 600 bis 800 Euro verlangt werden? Nur, um jetzt mal ein völlig REALES Beispiel aus MEINER Vergangenheit zu nennen… Ja, natürlich ist der Bildinhaber damit im RECHT, denn wenn der halt vorgibt(!), seine Lizenzen normalerweise zu Mondpreisen zu vergeben und das nach Rechtsmeinung noch geraaaade so angemessen erscheint, ist die Forderung rechtens. Und die sieht dann so aus:

„Sehr geehrter Abgemahnter! Wir vermieten das Bild ‚Kackhaufen_01.jpg‘ normalerweise monatsweise an alle Webseitenbetreiber – ab 10 Views/Monat – für 120 Euro. Da sie ‚Kackhaufen_01.jpg‘ seit August 2011 benutzen, müssten sie eigentlich für zusammen 42 Monate die Gebühr von 5040 Euro nachzahlen. Doch weil wir nett sind, lassen wir sie mit 1000 Tacken davonkommen. Toll, was?“

Dass man erstens keinen Bock auf Anwaltsstress hat und zweitens nicht sicher sein kann, ob der Kölner(!) Richter nicht alles doch GANZ anders sieht („Was, DIESER Kackhaufen ist doch locker das Zehnfache wert!“ – *Strafzahlung hochsetz*), wird natürlich meist geblecht. Das ist richtig so, denn es ist das GESETZ. Aber ist es trotzdem moralisch richtig?

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Absolut KEIN Bild ist vor einer Abmahnung sicher. Selbst jetzt muss ich noch befürchten, die Persönlichkeitsrechte dieses etwas zu perfekt gezeichneten Abmahners zu verletzen.

Fast Fakt (= „Fask?) ist: Screenshots von (Hollywood-)Filmen sind quasi „free to use“ (sehr laienhaft gesagt), da im Normalfall eher Werbung und kein Kunstdruck, zu dessen Raubkopieren man beiträgt. Somit haben wir auch keine Angst, Kirk & Co. hier massenhaft abzubilden. Niemand käme – nach meinem Kenntnisstand – auf die Idee, ein Bildchen aus dem neuesten Star-Trek-Film zu einem wertvollen Meisterwerk zu ernennen, obwohl jede Minute im Durchschnitt eine Million Dollar gekostet hat. Was übrigens 16.666,67 Dollar pro Sekunde wären. Bei 24 Bildern in der Sekunde also pro abfotografierbarem Frame 694,44 Euro/Frame.

Aber dieses Thema ist so komplex wie nervig, dass wir es hier nicht ewig ausbreiten wollen. Weitere Diskussionsgrundlagen wie das amerikanische „Fair Use“-Konzept (viel toleranter als unseres) verbieten sich schon deswegen, weil das alles woanders schon rauf und runter diskutiert wurde.

Ich möchte nur noch mal an die Dreistigkeit erinnern, die vor einiger Zeit dafür gesorgt hat, dass ein bekannter Urmann… äh… Anwalt schließen durfte: Eigentlich freie(!) Pornostreams aus den USA wurden da abgemahnt. Das war dann selbst für die Industrie zu viel…

SPARKIS MICKRIGER MEINUNGSKASTEN
DANN lieber im Knast Nummernschilder zusammenbauen!, Abmahnungen im Internet – Jetzt auch mit Anruf bei MUTTI
Falls es durch Kollege Faselkopp dort oben nicht ganz klar wurde: Jau, ich wurde erwischt! Was aber wohl nicht gerade für erstauntes Rumoren in den Zuschauerreihen sorgen wird, denn geht man nach meinem Bekannten- und Verwandtenkreis, dann dürfte im Durchschnitt jeder von euch bereits drei eigene Abmahnungen im Giftschrank aufbewahren. Aber bei euch wird es wohl vor allem um ordentliche und lebensnotwendige Pornos gehen und nicht wie bei mir… um Family Guy. Diese Schande! Hab davon auch gar nichts geguckt, ehrlich! War für jemand anderen!

Trotzdem habe ich mich entschloßen, diese Bloßstellung durch meinen Kollegen Klapowski zu genehmigen um damit auch mal eine andere Perspektive bieten zu können. Sind ja sonst immer „Bekannte“(tm), denen sowas passiert. Schon halt, weil ich mich über die bloßen Methoden der Kanzlei Waldorf & Statler (Nein, nicht die! Klingt aber so ähnlich.) einfach extrem ärgern mußte:

– Plumpes Druckmachen durch die „Wenn wir uns nicht einigen, dann wird es SO teuer!“ mit einem Streitwert von 1.300 (!) Euro statt NUUUUUR (!!) 469,50 Euro. Kurze Erinnerung, es geht um nicht einmal drei Minuten via Torrent verbreitetes Family Guy. Den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Genfer Konvention („Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“) könnte ich da locker verstehen, aber hier sehe ich nur eine bequeme Geldmaschine via Serienbrief.

– Noch mehr Druckmachen durch eine Zahlungsfrist von ganzen 10 Tagen inklusive Wochenende! Da reicht die Zeit ja nicht einmal für einen vernünftig geplanten Banküberfall. Und soooviel Blut kann ich bis dahin auch nicht produzieren. Obwohl, muß ja nicht mein eigenes sein?

– Nicht zu vergessen der bereits erwähnte Anruf bei Mutter Spark, welche mich nun bereits durch den bloßen Kanzleinamen für einen russischen Kokain- und Waffenhändler hält. Was völliger Unsinn ist, schließlich bin ich gar nicht russisch.

Schon deswegen war der interne Rebellionspegel immerhin auf die Markierung „Schriftlicher Widerstand“ angestiegen, so daß ich erst einmal einigen Tipps (aus dem Internet! Raaah!) folgen werde und u.a. eine sogenannte „modizifierte Unterlassungsurkunde“ (freue mich schon auf den Kommentar von Ex-Kollege GGH) rausgeschickt habe. Und wenn dadurch nur ein weiterer (teurer) Zukunftia-Bericht entsteht.

Aus dem Knast… ?

*seife an hand festtacker*

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von Klapowski am 10.04.15 in All-Gemeines

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Kommentare (7)

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  1. Mieze sagt:

    Waldorf & Statler .. verwandt mit Waldorf Frommer? .. die haben mich .. ähh .. einen Bekannten(TM) vor einigen Jahren mit einer Abmahnung beglückt. Für eine Folge How I Met Your Mother. Es wurde dann einer der Internet-Abmahn-Anwälte eingeschaltet – es gab eine Zahlung über 100 Euro (ohne Schuldeingeständnis), 200 Euro bekam die beauftragte Anwaltskanzlei (für einen tatsächlich wunderschön formulierten, 10seitigen Brief, nach dem ich mir nichtmal selbst sicher war, ob ich jemals auch nur von HIMYM gehört hatte), danach war Ruhe.

    .. ob das so das richte Vorgehen war .. tja .. keine Ahnung. Torrents sind seitdem gestorben.

    … aber wenn die meine Mutter angerufen hätten, wär ich auch zickig geworden ..

  2. Krischn sagt:

    Früher(tm) hat man de ne modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die (reichlich) folgenden (schriftlichen!) Mahnungen ausgesessen. Das hat hier 2x geklappt: auch mit Waldorf & Statler, und der Ex-Chef von dem andern Laden wird oben auch genannt. Aber der Wind soll wohl inzwischen rauer wehen.

    Was aber schon immer ziemlich doof war: die Abmahnung einfach ignorieren und hoffen, dass SIE einen vergessen.

  3. Ishbane sagt:

    – name entfernt – (immer nur in Großdruck, hrr) https://linkentfernt

    Sind spezialisiert darauf Abhmanwahn abzuschmettern. Lese gerne deren Newsletter über aktuelle Urteile. Habe so z.B. erfahren, dass es nun einen Präzedenzfall gibt, nach dem ich als Anschlussinhaber nicht haftbar bin wenn ich allen Mitnutzern vorher klar gemacht habe, was sie nicht dürfen und die Abmahner nicht eindeutig nachweisen können, wer von diesen Nutzern raubmordkopiert hat.

    • Sparkiller sagt:

      Ich habe den Link einmal entfernt, denn auch Anwälte GEGEN Abmahnungen und deren „kostenlose Erstberatungen“ sind für mich schon Teil der dazugehörigen Industrie. Quasi „Geh zum Anwalt, um Deine Probleme mit Anwälten zu lösen.“.

      Da reicht (z.B.) schon ein googlen nach „anwalt gegen abmahnung“ um auf die ewig gleichen Seiten mit identischen Schlagwörtern für die Suchmaschine zu stoßen („Abmahnung von ’serienname hier einfügen‘ durch Waltraut & Fummel“ / „Tolle Tipps gegen Abmahnungen, welche natürlich mit einer Empfehlung unseres Gratis****-Beratungsgespräches enden“).

      Will sagen, DEREN Lobby wäre wohl genauso gegen eine Reduzierung der Abmahnmöglichkeiten wie die von Walter & Matthau.

      Antworten
  4. G.G.Hoffmann sagt:

    Aus gewöhnlich gut unterrichter Quelle informiert, weiß ich zu berichten, daß die Klagequote nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung unter 2% liegt. Zumindest, wenn der Abgemahnte sich seinerseits einen Anwalt nimmt, was finanziell natürlich nur etwas bringt, wenn der eigene Anwalt für seine Rechnung nicht den gleichen Streitwert zugrunde legt, wie der Abmahnanwalt („Was? Sie sollen 1.300,- Euro zahlen? Für nur 1.300,- Euro weise ich die Forderung des inkompetenten Gegenanwalts empört zurück!“).

    Von frommen Wallfahrern habe ich persönlich jedenfalls noch nie eine Klageschrift gesehen.

    Weiß auch nicht, nach welchen Kriterien Schadenseratzklage erhoben wird. Ein System scheint da nicht hinter zu stecken. Den einen oder anderen armen Tropf trifft es eben. Vielleicht führen die in den Abmahnkanzleien einen Lotterie durch („Dieses Jahr verklagen wir alle Abgemahnten mit den Initialen G.M….“).

  5. Raketenwurm sagt:

    Mein Beileid. Hatte selbst glücklicherweise noch nicht das Vergnügen einer Abmahnung, aber ich käme auch nicht auf die Idee, Medien per Torrents zu re­qui­rie­ren; ist ja eigentlich bekannt, dass die alle abgehört werden. Dass auch Parents abgehört werden, ist mir im übrigen aber auch neu.

  6. Biermaaan sagt:

    Das mit den Eltern ist so eine Sache. Mein jüngerer Bruder wurde letztes Jahr abgemahnt, da er ein PC-Spiel über Torrent gezogen hat. Da er noch bei meinen Eltern zuhause wohnt, kam die Abmahnung natürlich an den Anschlussinhaber – unsere Mutter.

    Die ist zu einem anderen Anwalt, der natürlich schon die Scheinchen regnen sah. Anstatt ~700€ für die Abmahnung zu zahlen, kamen etwa 1300€ Kosten insgesamt auf meinen Bruder zu (Vergleich, Anwaltskosten etc.) Immerhin kein Schuldeingeständnis. Bwahahahahaha.

    Für 1300 Ocken kann man eine Menge Spiele kaufen. Oder Serien, oder Filme :D. Deswegen kaufe ich lieber gebrauchte DVDs, das ist auf lange Sicht deutlich legaler, günstiger und Nerven-schonender!

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