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Treknews.de – Rotzlöffel weiterhin im Visier des Anwalts

, Treknews.de – Rotzlöffel weiterhin im Visier des Anwalts

Vor einiger Zeit berichteten wir auf unsere unnachahmlich charmante Art von der Forderung eines Dokumentarfilmers gegenüber Treknews.de. Damals schlugen die Wellen hoch. Und inzwischen war das Ganze nur deshalb zu einem leisen Plätschern verkümmert, da man ohne neue Infos der Kläger bzw. des „Rotzlöffels“ schlecht Foren mit dem Erguss seiner geplatzten Halsschlagader benetzen konnte. Doch nun hört man mehr…

Inzwischen liegt das zweite Schreiben des Anwalts vor, der seine Forderung nun leicht nach oben geruckelt hat (aber dafür ist die Anwalt-Gebührenverordnung ja nun mal da). – Und den vorher beschriebenen Sachverhalt in jede andere denkbare Position, nur nicht in die bisherige. Nun geht es laut Treknews.de in der Begründung der Forderung darum, dass die Berichterstattung in einem unerlaubten Rahmen stattgefunden haben soll. Das heißt: Zu viel, zu lang, zu wenig Nachrichtencharakter. Entstandener Schaden: weiterhin um die 58.000 €.

Und hier halte ich persönlich es theoretisch für möglich, dass der umfangreiche Bericht von Treknews medienrechtlich vielleicht doch über die reine Berichtserstattung hinausging. Als Beispiel: Ich könnte die Erlaubnis haben, für meine Nachrichtensendung einen Bericht über die Dreharbeiten zum neuen Harry-Potter-Film zu haben. Wenn ich am Set jedoch mit eigenen Kameras Kontrollmonitore und sehr viele (Schauspiel-)Szenen aufnehme, könnte man überlegen, ob meine Produktion nicht plötzlich das originale Material ersetzt. Hier würde wohl ein jeder Richter im Einzelfall entscheiden, es sei denn, die ursprüngliche Drehgenehmigung ist wirklich so weitreichend, dass sich der Robeträger vor Lachen in die selbige pullert. Hier wären Grundsatzurteile jedenfalls interessanter als das laienhafte Gesaller eines drittklassigen Webmasters.

, Treknews.de – Rotzlöffel weiterhin im Visier des Anwalts

Noch steht der Gerichtssaal leer. Aber schon jetzt sieht man den Strom frischer Energie, die durch die Lampen rauscht, da diese sich bereits auf den „Rotzlöffel“-Prozess vorbereiten. Die Hauptfrage könnte dann sein: Wie viel Gewinn hätte eine Fed-Con-DVD unter normalen Umständen eigentlich abgeworfen? Also wenn keiner der drei(?) potenziellen Käufer einen längeren Auslandsaufenthalt geplant hätte oder plötzlich verstorben wäre?

Für Außenstehende merkwürdig erscheint jedoch der inhaltliche Schwenk des zweiten Anwaltschreibens: War zuvor noch die Rede davon, dass Treknews-Mitarbeiter Material von einem Server gestohlen hätten, soll es nun darum gehen, dass diese keine „stark gekürzte Berichterstattung, wie man sie vom Rundfunk her kennt“ angeboten haben. Ein frühes Versehen bei Anschreiben Nummero 1 kann wohl ausgeschlossen werden. Wenn andere Menschen (die nicht ich sind) aus bestimmten Kamerapositionen (die nicht die meine waren; denn physikalisch ist es unmöglich, dass zwei Objekte ein und den selben Raum einnehmen) eine Veranstaltung aufzeichnen, bei der ich selber anwesend war, WEIß ich in der Regel, dass mir da keiner Material gestohlen haben kann. Ich habe es sogar nachgelesen: Angeblich können Kinder bereits im Alter von 3 Jahren zwischen den moralischen Hilfskonstruktionen „Meins“ und „Deins“ unterscheiden.

Alles andere KÖNNTE unter UMSTÄNDEN als Indikator einer ernsthaften Gedächtnisstörung gewertet werden. Oder auch nicht, wer weiß das schon. (Scheiß rechtliche Absicherungen in den eigenen Formulierungen…)

Wie schon beim letzten Artikel wollen wir natürlich niemanden der Lüge bezichtigen. Es erscheint jedoch „marketingtechnisch unpraktisch“, fast die gleiche Schadensersatzsumme mit einem komplett anderen Sachverhalt einzufordern. Dies wirkt auf Außenstehende (mit und ohne Robe) möglicherweise unseriös und wie ein Versuch, eine bunte „Einschüchterungs-Sammlung“ bereitzuhalten. Man könnte das Motto vermuten: „Auch wenn kein Schuss trifft, so ist so ein Knall doch was Herrliches!“ – Unabhängig davon, dass ich diese Begründung schon für viel eher gefährlich für die Treknews-Betreiber halte als die vorherige. Bei der sollen manche Fans ja ein leicht humoriges Beben im Bauch gespürt haben…

, Treknews.de – Rotzlöffel weiterhin im Visier des Anwalts

Die Unvereinbarkeit der Kläger/Beklagten-Positionen lässt vermuten, dass eine der beiden Seiten ungefähr SO in das „Abenteuer FedCon“ durchgestartet ist. Aber welche der beiden Parteien könnte es nur sein…?

Vielleicht lege ich mich ja bei dem DRITTEN Schreiben (= Akkreditierung gefälscht? Geiseln bei der Veranstaltung genommen und Dreh erzwungen?) meinungstechnisch endlich auf Seiten der Kläger fest. Wer weiß?

Wer nun uneingeschränkt Recht hat oder nicht, oder ob möglicherweise sogar ein himmlischer Vergleich herabsinkt, können wir hier nicht klären. Sicher ist nur eines: Die Forderung des Dokumentarfilmers, welche laut Treknews auch die FedCon GmbH materiell erfreuen würde, ist schon jetzt ein Super-Gau für das Ansehen der traditionsreichen und ausreichend gummiohrenhaltigen Fanconvention. Nicht wenige der potenziellen Teilnehmer dürften sich auch im Internet mit Star-Trek-spezifischen Themen beschäftigen und von dem skurril anmutenden „Rechtsstreit“ abgestoßen sein. Auch wenn ein Anwaltsschreiben natürlich an sich erst mal nur eine „nette“ Zahlungsempfehlung ist. Ob hier jemals ein Gang vor Gericht angestrebt wird, lässt sich daraus nicht ersehen.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht im Fall des möglichen „Datendiebs“ und „Ausführlich-Berichters“ Daniel Räbiger…

SPARKIS MICKRIGER MEINUNGSKASTEN
Image : 2 = ?, Treknews.de – Rotzlöffel weiterhin im Visier des Anwalts
Jetzt heißt es abwarten. Denn mit dieser laut Anschreiben letzten Zahlungsaufforderung verläßt man nun ja anscheinend das Feld (für uns) langweiliger Schriftwechsel und wechselt die Kaliber.

Doch wie wird es weitergehen? Wird Räbiger einige seiner Organe zum Pfandleiher bringen um den geforderten Schadensersatz doch noch bezahlen zu können? Oder erweitert man die Anklage vielleicht sogar noch um Hausfriedensbruch, weil die Formulierung auf der Eintrittskarte („Kannst reinkommen!“) gar nicht alle im Räbiger-Video verwendeten Drehorte abdeckte?

Und sollte man es als Trek-Webseitenbetreiber vermeiden, zwischen dem 18. und 20. April 2008 am Gebäude der FedCon 17 vorbeizulaufen? Nicht, daß man uns am Ende noch vorwirft, potentiellen Besuchern die Sicht zu versperren…

Eines muß ich Herrn Räbiger zum Schluß noch zugestehen. Daß er das 60.000 Euro-Material auch weiterhin noch zum Download anbietet, dazu bedarf es Eiern aus Stahlbeton! Meine ernstgemeinte Hochachtung!

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von Klapowski am 31.08.07 in All-Gemeines

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Kommentare (17)

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  1. Gast sagt:

    Nahmd auch,

    ich schätze ja, das Klapowski Recht hat. Hoffentlich wird er nicht verklagt.

    LeSmurf

  2. P.N. 03 sagt:

    …"Daß Er das 60.000 Euro-Material auch weiterhin noch zum Download anbietet, dazu bedarf es Eiern aus Stahlbeton"…:

    Ich bin mir da nicht so sicher, ob hier Eier aus Stahlbeton oder doch eher ne gewisse (nicht ratenswerte) "Sturheit" im Spiel sind.
    Um mit meiner Wortwahl mal genauso vorsichtig zu sein wie Klapowski…

    Denn:
    Man mag mich jetzt als feig bezeichnen, ich behaupte trotzdem, dass es in Räbigers Fall ZUMINDEST klüger wär, das Material offline zu setzen.
    Wenn mir einer mit ner Schadenersatzklage von ~60 000 Barren goldgepresstem Latinum droht, würd ich zwar -eventuell- auch meine Sicht der Dinge verteidigen, aber zumindest mal die "Öl ins Feuer gießen" Mentalita verwerfen…

    Abgesehen davon:
    Ist der Herr Räbiger nicht eigentlich zusätzlich klagegefährdet, wenn er diesen Konflikt so öffentlich austrägt bzw. sogar ein gescanntes Bild der Klage reinstellt?

    Ich kenn mich ja da (noch) nicht so aus. Wirtschaft und Recht hab ich erst ab kommenden Semester als Schulfach…

  3. Klapowski sagt:

    Meiner bescheidenen Meinung nach könnte Daniel Räbiger höchstens durch das Forum Probleme bekommen. Denn wenn eine große Internetseite verklagt werden soll, darf darüber natürlich auch journalistisch fundiert berichtet werden. Auch, wenn man selber betroffen ist. – dann aber natürlich sehr vorsichtig. Die Hauptsache ist, dass er keine schwer beweisbaren Feststellungen tätigt (z.B. "Die FedCon-Mitarbeiter haben definitiv Unrecht und sind alle doof!"), die möglicherweise als unbelegte Behauptung oder als beleidigend durchgehen könnten.

    Den zwei zitierten Sätzen des Anwaltsschreibens (mit natürlich anonymisierten Absender) würde ich jetzt auch keine informatorische Schutzbedürftigkeit zuweisen. Auch hier bewegt sich das auf dem Aufklärungsniveau diverser Verbrauchermagazine, die solche einzelne Zeilen auch immer wieder gerne einblenden.

    Der Satzbau ist ansonsten ähnlich vorsichtig wie bei uns und unterscheidet sich beim Stil ganz erheblich von den ersten "Rotzlöffel"- und anderen ausführlichen Rechtfertigungsbeiträgen der Gegenseite. Und Räbigers Formulierung "Es ist uns unverständlich, warum…" drückt nur seine Verwirung aus und könnte ja auch einfach nur bedeuten, dass er total doof ist.

    Allerdings könnten die Kommentare bzw. die Forentexte problematisch sein. Da hat sich ja einiges angesammelt. Mit ein bisschen Phantasie könnte man hier üble Nachrede, Beleidigungen und Sonstiges sehen (bei uns übrigens nicht. So was würden wir nie machen!). Im Moment ist die Rechtslage nun mal so, dass die Verantwortlichkeit eines solchen Textes sofort auf den Besitzer der Seite übergeht. 8 Stunden Arbeiten oder Schlafen gehen kann man sich da theoretisch abschminken, da man eigentlich sofort entsprechende Beiträge zensieren müsste. – Hier ist meiner Meinung nach – neben der gängigen Abmahnpraxis – dringend ein Umschwenken der Gerichte vonnöten.

    Daher bitten wir natürlich auch hier um besonders gewählte Ausdrucksweise. Oder halt Sätze, aus denen man nichts Eindeutiges ersehen kann. BergH gibt da bestimmt gerne eine Schulung…

  4. Gast sagt:

    Meiner Meinung nach haben die den falschen Anwalt.
    Erst schreibt er von illegalen Downloads, jetzt ist davon nicht mehr die Rede, aber die Schadensersatzforderung bleibt trotzdem.
    Da kennt sich doch niemand mehr aus.

    Vielleicht sollte man dem Herrn von Bodisco mal einen guten Rechtsbeistand empfehlen sonst blamiert er sich noch mehr als er es eh schon getan hat.

    Auch Herr Räbiger wäre gut daran getan, sich einen Anwalt zu nehmen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Äußerungen in seinem Forum kein Nachspiel haben werden. Soweit ich informiert bin ist doch der Beitreiber einer Website voll dafür verantwortlich, für alles was in seinem Forum geschrieben wird. Da kommt einiges zusammen. Ich möchte da nich in seiner Haut stecken. Vor allem ist es mir unverständlich, warum da nicht wieder einiges rausgenommen wurde. Schaut Herr Räbiger da nicht nach? Das würde mich jetzt mal interessieren.

    Vor allem wäre das mal ein interessanter Artikel hier. Zerpflückt die Foren und macht eine schicke Satire draus. Das würde ich gern lesen.

  5. Gast sagt:

    Und das Lustigste/Traurigste an der Sache:
    Google hat ein Gedächtnis bei dem jeder Elefant neidisch wird!

  6. DJ Doena sagt:

    Hallo Ynad,

    es ist nur unmöglich, dass zwei verschiedene Objekte den selben Punkt in der Raumzeit einnehmen, nicht aber den selben Punkt im Raum.

    *nitpick* ;-)

  7. Gast sagt:

    Hm … gab da doch letztens erst ein Urteil zur Meinungsfreiheit in Foren…

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/95039

  8. Gast sagt:

    Ich finde diese Darstellung recht provozierend (was sie sicher auch sein soll)! Es fängt schon allein damit an, dass der "Rotzlöffel" wieder herausgekramt wurde. Für den Umgangston hat man sich entschuldigt…Wenn auch nicht mit 3 Hofknicksen und einer 3-Meter-Torte. Was will man mit dieser Satire erreichen. Will man irgendwen aus der Reserve locken? Irgendwie erinnert mich das ganze an Schulhofgestänker. Ich glaube nicht, dass TN solch ein Niveau hat. Schade, dass man sich meiner Meinung nach hier selber degradiert.

  9. Klapowski sagt:

    "Es fängt schon allein damit an, dass der "Rotzlöffel" wieder herausgekramt wurde."

    Eine gewisse Überspitzung gehört nun mal dazu. Wenn man denn eine dreimalige Nennung des Löffelohrs ohne weitere Kommentierung so nennen will. – Wir sind ja auch nicht von der Satire-Heilsarmee!

    "Ich finde diese Darstellung recht provozierend"

    Im Gegensatz zu den normalen Beiträgen auf dieser Seite haben wir uns doch SEHR zurückgehalten. Und was soll denn so überspitzt sein? Okay: Der "Illegaler Download"-Themenbereich lehnt sich mit der Aussage "Ich MERKE in der Regel, ob man MEIN Filmmaterial entwendet hat" sicherlich extrem aus dem Fenster. – Aus dem Kellerfenster…

    "Was will man mit dieser Satire erreichen."

    Gar nichts Bestimmtes. Die Sache ist im deutschen Fandom ein großes Thema und wir sind eine ST-Satire-Seite. Außerdem sind mir die Kuchenrezepte mit Eierlikör gerade ausgegangen.

    "Will man irgendwen aus der Reserve locken? Irgendwie erinnert mich das ganze an Schulhofgestänker."

    Wir könnten hier noch ganz anders berichten, wenn wir hier Reserven locken wollten. Da wir jedoch keine unendlich verfügbare BarRESERVEN an der Hand haben, wirst Du hier keine Behauptung finden, die unbewiesen oder gar eine Beleidigung nach dem StGB wäre. Daher meine Frage: Was sollte dieser Kommentar? Irgendwie erinnert mich das Ganze an Schulhofaussagen. ("Satire, die mir nicht gefällt, ist keine Satire.")

    Wenn Du einer der Betroffenden sein solltest, kann ich die Skepsis aber nachvollziehen…

  10. Gast sagt:

    "…Wenn Du einer der Betroffenden sein solltest, kann ich die Skepsis aber nachvollziehen…"

    Bin ich nicht.

  11. Cronos sagt:

    Ich schätze da haben einige Leute einen an der Waffel.

    ;)

  12. bergh sagt:

    tach auch !

    @Cronos
    Vor allem haben eineige leute ien Defizit;
    sie können nicht mal ihre (Phantasie-) Namen unter einen Beitrag setzen.

    @nitpick !

    Lass hören, wie das gehen soll.
    (Arrrgghhh inim Raum ja inder Zeit auch, aber nicht in der Raumzeit.
    [Mit der flachen Hand vor die Stirn hau]

    Zum Rest werde ich nichts abmahnwürdiges sagen können,
    denn ich weiß einfach nichts, (was nicht schon gesagt wurde.)

    Gruss BergH

    Sprechzeiten Sternzeit 41000,3 bis 41003,300095
    und nach Vereinbahrung.

  13. crysis sagt:

    Die Nummer mit der Raumzeit ist relativ einfach, wenn man wie ich Astrophysik an der Universität Yale mumifiziert hat:

    Ich kann meine Dosensuppe dahin stellen, wo gestern noch dein Auto stand (also 2 Objekte können den selben Raum einnehmen, aber zu anderen Zeiten).

    Was das Haupthemas dieses Beitrages angeht, so stimme ich dem Urteil des Gerichtes vollkomen zu, gleich wie es ausfallen mag. Die gängie Forenpraxis ("Betreiber ist schuld") sollte allerdings wirklich überarbeitet werden. Die aktuelle Regelung kommt mir ungefähr so vor, als wäre ich für die Texte zuständig, die 14jährige an meine Hauswand sprühen…

    Nichtsdestotrotz ein hoch auf unser Grundgesetz und unseren Rechtsstaat, auf die Europäische Union und auf MTV.

  14. Gast sagt:

    Mich wundert nur ein bißchen, warum der Rechtstreit ausgerechnet im abgebildeten Cottbuser Finanzgericht ausgetragen werden soll… :)

  15. Cronos sagt:

    Wieso? Letztlich gehts doch nur um Kohle. Meistens so: Wer wieviel hat und wer wieviel haben will aber wer wem wieviel geben will …

    will … will …

    ;)

  16. corny sagt:

    was ist den da jetzt eigentlich rausgekommen?

    Mal rein aus hämischer Vorfreude? ;-)

  17. Kuang sagt:

    Hi Stussis,
    noch ein Kommentar zu diesem etwas älteren Thema:
    Ich habe mit völligem Unglauben ein ähnliches Vorgehen beobachtet, hierbei ging es um den Rechtsstreit CallActive gegen call-in-tv.de und auch gegen Stefan Niggemeier (einen der Betreiber von Bildblog in diesem Fall aber wegen seines Blogs stefan-niggemeier.de), hierbei sind CallActive einige für den uninformierten evtl. schwer nachvollziehbare Erfolge vor Gericht gelungen. Die Kosten für den Betreiber des Forums call-in-tv betragen mittlerweile mehrere tausend Euro. Im wurde unter anderem vorgeworfen, in seinem Forum den Begriff „verwirrter Anrufer“ als Synonym für Falschanrufer geduldet zu haben (b.z.w. das Wort angeblich http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-mahnt-das-wort-angeblich-ab/ ). Stefan Niggemeier wurde vorgeworfen einen difamierenden Kommentar in seinem Blog erst nach einigen Stunden gelöscht zu haben(der Kommentar ist So um 3:00 Uhr nochwas entstanden) und generell in einer rechtlich brisanten Situation seinen Blog nicht vorzumoderieren.

    Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde euch empfehlen, in so einer Situation gänzlich auf potentiell abwertende Begriffe zu verzichten (Blöd auf einer Satireseite) und Kommentare vorzumoderieren (ihr habt ja nicht soo viele).
    Sollten doch alle Stricke reißen obacht vor dem Landgericht Hamburg ;).

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