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ST-E.de stoppt ST 11 – oder: Justizia kann wieder sehen

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Alle meckerten, ST-E.de handelte! Nein, nicht mit Drogen, wie viele nach dem folgenden Artikel vielleicht vermuten werden… Nachdem ich gestern noch erstaunt war, dass die Akademie-Marschrichtung des 11. Filmes so eilig zurückgezogen wurde, fiel es mir heute wie Schlappen von den Füßen: ICH war es, der diesen Humbug gestoppt hat! Lest nun hier, wie ich den Kelch an uns vorübergehen ließ…

Während sich die Mehrheit der bekannten Trekwelt (Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr groß… vermutlich so 130 Kilo je Trekkie) nur über die erneuten Prequelpläne echauffierte, schrieb ich am 22.04. einen befreundeten Anwalt an. Das Ziel: Klärung, ob das von Paramount geplante Treiben mit Recht, Moral und internationalem Spießertum vereinbar ist. – Und wenn ja, ob diese „Vereinigung“ wenigstens auf der Basis des Straftatbestands der Vergewaltigung zu verurteilen wäre.

Ich weise aus aktuellen Anlässen (= wir verarschen euch andauernd) ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier NICHT um einen von mir erfundenen Briefwechsel handelt! „Fakes“ waren zwar auf unserer Seite in der Vergangenheit üblich, doch die Spätschäden wie chronisches Naserümpfen (vor uns selber) sowie ewige Höllenqualen belehrten uns kürzlich eines besseren.

Der hier angeschriebene Mann existiert tatsächlich, praktiziert seit Jahren als Rechtsanwalt und freiberuflicher Gynäkologe und hat u.a. die juristischen Daten unseres Impressums beigetragen. Ferner war er uns bei allgemeinen Rechtsfragen zum Urheberrecht („Völlig unwichtig!“), zu dem Straftatbestand der Beleidigung („Ich will vorher mein Geld. – Sie Arsch!“) und bei sonstigen Grenzfällen („Nein, der User ‚Razerwolf’ kann Sie nicht wegen Sachbeschädigung verklagen, weil Sie sein Weltbild zerstört haben.“) behilflich. Wie Fähnrich Mayweather bei ENT ist auch er seit Jahren ein echtes Juwel unserer Seite: unbesungen, ungenannt. Doch obwohl wir dies mit diesem Artikel ändern wollten, nehmen wir an, dass sein realer Name auch diesmal nicht genannt werden soll. Und er darüber hinaus – zur Sicherheit – einige Tage auf der gegenüberliegenden Seite Deutschlands verbringen wird, um jeden Anschein eines Kontakts zu vertuschen…

Noch einmal: Der folgende Mailwechsel wurde nicht verändert oder verfälscht. Die genannten Rechtsnormen existieren. Die amtliche Zulassung des Anwalts liegt mir vor (auch wenn das Fax SEHR unleserlich ist). Mein Anschreiben entstand ohne vorherige Absprache. Das von mir verwendete Mailprogramm wurde von der Firma Microsoft im Jahre 2001 entwickelt. Die Welt, in der wir Leben, ist keine Illusion, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Um den juristisch unerfahrenen Leser (oder dem, der mit 15 Nebensätzen allein in den Klammereinfügungen Probleme hat) entgegenzukommen, habe ich die wichtigsten Passagen gefettet. Wir wünschen erhellende Unterhaltung:


Sehr geehrter Herr Tigerfels!

Ich benötige nach langer Zeit mal wieder dringend Ihre Hilfe in einer für mich überaus wichtigen Angelegenheit! – Ich ziehe in Erwägung, eine bekannte amerikanische Produktionsfirma zu verklagen, da ich mich durch eine geplante Produktion in meiner persönlichen geistigen Entfaltungsfreiheit eingeschränkt fühle.

Dies muss allerdings nicht unbedingt die offiziell genannte Grundlage eines Verfahrens sein. Mir persönlich ist es gleichgültig, ob wir (natürlich möchte ich Sie mit diesem Fall betrauen, sofern Ihre Zeit dies zulässt) das Grundgesetz oder das Völkerrecht nutzen, ob wir zivilrechtlich vorgehen oder sie mir bei der Anzeige einer Straftat helfen. Möglicherweise sogar auch in den USA.

In Betracht kämen – das ist natürlich nur eine lose Gedankensammlung und kann durch ihren Sachverstand jederzeit erweitert werden – folgende Stichpunkte: Körperverletzung, seelische Grausamkeit, Verletzung des Gewohnheitsrechts (auch wenn dies bei einer Filmserie schwierig durchzusetzen wäre?), sowie jegliche juristischen Tricks und Kniffe. Möglicherweise kann auch mit dem Schutz der Jugend argumentiert werden?

Es wäre schön, wenn sie mir hierzu eine vorläufig(!) kostenlose erste Einschätzung des Sachverhalts geben könnten, den ich weiter unten noch etwas näher umreißen werde. Da sie mir in der Vergangenheit bei juristischen Fragen beim Aufbau meiner eigenen Internetpräsenz stets so kompetent helfen konnten, bin ich natürlich auch in dieser Sache hoffnungsvoll gestimmt!

Ich stelle mir die Angelegenheit im Stile dieser BILD-Aktion vor, die leider nicht von Erfolg gekrönt war:

BILD-Aktion

Etwas polemisch, aber bei uns hoffentlich wirkungsvoller… Selbst wenn wir rechtlich nicht im Vorteil sein sollten, könnte es mit der entsprechenden Einbindung des Volkes möglich sein, genug öffentlichen Druck auf die Firma Paramount auszuüben, um das Projekt doch noch zu kippen. Wenn sie auch noch GANZ andere Ideen als ich haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar für Ihre Nennung derselben.

Im Detail: Es handelt sich um die Fortsetzung einer SF-Serie, welche die Firma Paramount gestern bestätigt hat und im Jahre 2008 durchgeführt sehen möchte. Auf meiner Ihnen vielleicht noch bekannten Internetseite finden Sie nähere Informationen dazu:

Mein Artikel

Meine persönlichen Hintergründe tun nichts zur Sache und wären auch wandelbar, wenn eine andere öffentliche Haltung meiner Person für das Verfahren hilfreich wäre. Nur so viel: Ich fühle mich durch diese Pläne zutiefst beleidigt und verärgert!

Ich bitte Sie, mir wirklich ernsthaft auf diese Anfrage zu antworten, da ich die Öffentlichkeit schon früh in unsere Pläne einzuweihen gedenke. So plane ich zur Mobilisierung der Menschen – sofern dies unserem Projekt nicht schadet – , unsere Mailkorrespondenz auf der Seite ST-E.de unverändert zu veröffentlichen. Ihr Name wird selbstverständlich geändert, wenn Sie das erneut wünschen sollten.

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe! Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß

Daniel Klapowski


Zuerst war ich skeptisch, ob ich überhaupt eine Antwort erhalten würde. Zumal ich mir eine wünschte, die nicht aus undeutlichem Geschrei am Telefon oder in einer ebenso besprochenen .wav-Datei bestehen sollte. – Die Gefahr bestand, dass der Empfänger mich trotz unserer gemeinsamen Erlebnisse nicht ernst nehmen würde. Doch vermutlich auch deswegen, weil auch er Star Trek kennt und schätzt, erhielt ich bereits 2 Tage später folgende Antwort:


Sehr geehrter Herr Klapowski,

zunächst danken wir Ihnen für Ihre erneute Anfrage, mit der wir die Hoffnung verknüpfen, daß die fruchtbare Zusammenarbeit der vergangenen Jahre ihre Fortsetzung finden wird.

Denn Fortsetzungen, bzw. deren Verhinderung sind bekanntlich unser Metier. Gerne erinnere ich mich etwa daran zurück, wie wir die internationale Justiz (vertreten durch die Schlichtungsstelle Bielefeld-Brackwede) nach langjährigem Kampf davon überzeugen konnten, daß „Star Trek: Enterprise“ eine böswillige Verballhornung des bekannten Satire-Magazins „STuS“ war. Daß wir Rick Berman im Rahmen eines Vergleichsschlusses zugestanden haben, die Einschaltquoten für die Absetzung der Serie verantwortlich machen zu dürfen, hat unseren Sieg kaum geschmälert. Verböte es uns unsere Bescheidenheit doch ohnehin, mit juristischen Peanuts zu protzen.

Nun also ein weiterer zum Scheitern verurteilter Versuch, unter dem Stein des Vergessens hervorkriechen zu wollen. Eine erste, ebenso oberflächliche wie unverbindliche Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, daß auch dieser Rechtsstreit wieder Millionen in unsere Kanzleikasse spülen wird. Die Ankündigung eines Sternenflotten-Akademie-Films mit Kirk und Spock in den Hauptrollen, verstößt unseres bescheidenen Erachtens nach gegen sämtliche Rechtsnormen, die unsere Spezies – wenn ich einmal so kosmopolitisch werden darf – hervorgebracht hat.
Als erstes kommt mir hier § 8 des Hessischen Forstgesetzes in den Sinn, in dem es unmißverständlich heißt:

Weidefrevel

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt auf einem Grundstück Vieh weidet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit ist vollendet, sobald das Vieh die Grenzen des Grundstückes, auf dem es nicht weiden darf, überschritten hat, sofern nicht festgestellt wird, daß der Übertritt von der für die Beaufsichtigung des Viehes verantwortlichen Person nicht verhindert werden konnte.

Wenn das nicht wie die Faust auf`s Auge unseres Problems paßt, will ich auf der Stelle meine Zulassung zurückgeben! Treffender kann man es nicht ausdrücken. Und wer hier das prächtige Weideland einerseits und die frevelnde Schafsherde andererseits ist, bedarf keiner näheren Darlegung.

In Hessischen Kinos wird der Film daher mit Sicherheit NICHT aufgeführt werden! Und ich bin mir fast so gut wie sicher (und werde auch dies noch einer eingehenden Prüfung durch den Schülerpraktikanten unterziehen lassen), daß es in anderen Bundesländern ähnlich sinnfreie Bestimmungen gibt.

Daß die Ankündigung des Films auch das Verbot des Aufstachelns zum Angriffskrieg (§ 80a StGB) und das Folterverbot (§ 3 Europäische Menschenrechts-konvention) tangiert, erscheint mir so selbstver-ständlich, daß sich hierzu jede weitere Ausführung verbietet.

Für eine ebenso kurze wie nichtssagende Abmahnung (in der Kürze liegt bekanntlich die Würze) wäre gemäß VV 2400 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine 2,5%ige Geschäfts-gebühr aus einem Streitwert von 10 Millionen Euro (voraussichtliches weltweites Einspielergebnis des Films) als angemessen anzusehen, mithin 78.740,- Euro zzgl. 20,00 Euro Auslagenpauschale (VV 7002) und Mehrwertsteuer. Gleichwohl behalten wir uns vor, den Gegenstandswert zu unseren Gunsten auf 127 Millionen Euro (voraussichtlicher weltweit eingefahrener Verlust) zu korrigieren. Leider sprengt dieser Streitwert die mir vorliegende Gebührentabelle (kleingeistige Textausgabe des Deutschen Anwaltsverlages), so daß ich auf die Frage zurückkomme, sobald mir ein größerer Taschenrechner vorliegt.

Ungeachtet dessen, daß Sie, verehrter Mandant, sicher sein dürfen, daß Paramount diesen Betrag zur Vermeidung einer aussichtslosen gerichtlichen Auseinandersetzung erneut gerne zu zahlen bereit sein wird, erinnere ich noch an folgendes: Ihre Rechtsschutzversicherung steht ihnen wie immer als potenter Partner zur Seite, falls diese sich von dem leider unglücklich verlaufenden Rechtsstreit über die Aufführungsrechte an „Ice Age 2“ (wir sind unverändert der Auffassung, daß eine Verwechslungs-gefahr mit ST-E.de zu bejahen ist) erholt hat.

Ihr Franz Tigerfels

McHoffmann, Piepenbrinck, Tango & Cash

Rechtsanwälte & Schreiner in Bürogemeinschaft

(diese Nachricht wird aus engstirnigen standesrechtlichen Gründen nicht auf Kanzleipapier versandt).


Sehr geehrter Herr Tigerfels!

Danke für die schnelle Antwort! Da in dieser Angelegenheit selbstverständlich größte Eile geboten ist, bin ich für jede Hilfe dankbar. Auch ich hatte spontan das Forstrecht im Hinterkopf, wenn auch eher das willkürliche Abholzen von Bäumen von Seiten des eigenen Försters.

*Hier befand sich eine lange und polemische Schelte des amerikanischen Rechtssystems, die an dieser Stelle jedoch gestrichen wird*

Da davon auszugehen ist, dass mit der Prä-Produktion (allein der Schlusspunkt hinter einem fertigen Drehbuch wäre für mich persönlich schon als Niederlage zu bewerten!) bereits in den nächsten Wochen begonnen wird, wäre ich Ihnen für eine schnelle Klageerhebung dankbar!

Ich würde es begrüßen, wenn Sie schnellstmöglich ein entsprechendes Schriftstück verfassen würden. Als juristischer Laie bin ich allerdings der Auffassung, dass unser Fall so glasklar sein sollte, dass ein kurzes Telefongespräch nach Übersee bereits zu einem Verbot des Filmes führen dürfte. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Sehen sie auch die Möglichkeit eines frühen Verbots in China gegeben? Die Grundidee eingeschlossen? Nur ungern möchte ich erleben, dass unsere transkontinentalen Nachbarn ein Plagiat anhand der bereits durchgesickerten Informationen veröffentlichen! Ebenso befürchte ich einen indischen Kirk/Spock/Jugendjahre-Film mit dem bekannten Bollywood-Darsteller Shahrukh Khan sehen zu müssen.

Um die Kosten für das Verfahren machen Sie sich bitte keine Sorgen! Ich habe eine monetär äußerst potente Schar an jugendlichen Singles (viele in der Ausbildung zum IT-Kaufmann) auf meiner (Internet)Seite! Sollten sie Zweifel an meine Liquidität haben, so werfen sie bitte einen Blick auf den Zähler „Registrierte User“ auf meiner Homepage. Dies sollte nicht nur jeder erdenklichen Bank, sondern sicherlich auch Ihnen als hieb- und stichfeste Sicherheit genügen!

Bitte erstellen Sie doch baldmöglichst ein offizielles Klageschriftstück, welches Sie vor dem Versandt bitte mir zukommen lassen. – Zwecks Feinabsprache!

Freundliche Grüße

Daniel Klapowski

P.S.: Ich habe einen Korb mit edlen Rotweinen für Sie auf den Weg geschickt!


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Gerichtsfeste Beweise: ST-E.de hat vorerst(?) tatsächlich den Prequelwahn gestoppt! Dies ist wohl der größte Sieg in der Geschichte unserer Webseite, seitdem wir damals eine ordnungsbehördliche Verordnung gegen Sat.1 auf den Weg gebracht hatten! Diese schrieb die Ausstrahlung von ENTERPRISE am Sonntagmittag vor, damit die Serie bei unserer Jugend nur geringen Schaden anrichten kann…


Sehr geehrter Herr Tigerfels!

Bislang haben Sie meine letzte Nachricht vom 24.04. leider noch nicht beantwortet. Da ich meiner Rechtsschutzversicherung bereits eine Durchschrift unseres bisherigen Gespräches zugefaxt habe, glaubt diese nun nicht mehr an Ihre Existenz und weigert sich, mir die Kostenübernahme zuzusichern. Das Wort „Witzbold“ fiel telefonisch mehrmals mir gegenüber; zum Schluss mit einem zunehmend genervten Unterton. Sollten Sie sich gerade jetzt zum Golfen zurückgezogen haben: Gratulation zu ihrem Timing! Leute wie sie sollten die spielende Kapelle auf einem sinkenden Passagierschiff leiten!

Doch was auch immer Sie in der Zwischenzeit veranlasst haben, ohne dies mit mir oder meiner Redaktion abzusprechen: Es hat gewirkt!

Vermutlich wissen Sie es auch schon: Ihre übliche Mischung aus Papierkrieg, oral simuliertem Störungsrauschen (wenn Sie am Telefon mal wieder nicht weiterwissen) und zitierten Paragraphen aus nichtexistenten Gesetzen hat es wohl mal wieder geschafft! – Ich wusste doch, dass Sie der richtige Mann für den Job sind! Spätestens, seitdem Sie einen Richter am Landesgericht Münster davon überzeugt hatten, die neuesten Vorschriften zum Markenrecht bei dem Bundesverband der Philatelisten zu erfragen! Nicht nur damals retteten Sie meine Seite vor dem sicheren Untergang! – In den Sie sie allerdings auch 2 oder 3 Male selber gelenkt hatten… Die Idee mit dem fingierten Schreiben vom Gesundheitsamt Gelsenkirchen an Rick Berman, sich doch zur Prüfung seiner Zurechnungsfähigkeit in Deutschland einzufinden, gehörte wohl eindeutig dazu…

Doch um es kurz zu machen: Die Kirk/Spock-Idee scheint gestoppt! Wenn schon nicht Recht, Anstand und Moral, so ist der Sieg doch unser! Selbst die offizielle Internetseite Paramounts musste schüchtern eingestehen, dass die bisherige Meldung nicht zu halten war. Ich denke, ich spreche für uns beide, wenn wir ihr in Gedanken für diesen kurzen (aber faire) Kampf gratulieren. Man muss schließlich auch mal verlieren können… – Das gilt selbstverständlich nicht für Sie.

In der Hoffnung eines baldigen weiteren erhebenden Geschmacks des süßen gemeinsamen Sieges:

Daniel Klapowski

P.S.: Die Versicherung rief gerade noch einmal bei mir an. Deren Mitarbeiter haben im Internet angeblich Recherchen über Ihre Person und Ihr Geschäftsgebäude angestellt. Aber wenn die wirklich glauben, ich falle auf dieses Geschwafel mit der Ross-Schlachterei herein, unterschätzen sie das enge Band, das uns beide verbindet!


Ja, das war es vorerst bis zu dem heutigen Nachmittag,

Sollte sich Herr Tigerfels doch noch zu seinem sicherlich interessanten juristischen Manöver äußern, werde ich euch, liebe Leser, selbstverständlich mit einem nachträglichen Update beglücken…

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„Ach Gottchen! Schon wieder Post von diesem schrecklichen Menschen, diesem Herrn Tigerfels! Dann können wir das Drehbuch für den 11. Film sicherlich bald wieder einstampfen!“ – Dieses Bild ist natürlich von unserer Redaktionssekretärin im Foyer nachgestellt worden. Dennoch gibt es vermutlich recht lebensnah wieder, was Gestern im Paramount-Hauptquartier losgewesen sein muss!

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Artikel

von Klapowski am 27.04.06 in Star Trek

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Kommentare (7)

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  1. Kaba sagt:

    ERSTER!

    Wenn man bei dem Bild mit dem Outlookfenster auf "grösseres Bild" klickt kommt nur die Oma von unten nochmal.

    Ansonsten scheint der Artikel 100% korrekt zu sein.

  2. FloydThreepwood sagt:

    Ich würde ja zu gerne einen Lusteigen (?) Kommentar hinterlassen, leider sitze ich gerade in einer Vorlesung. Daher möchte ich nur sagen, dass es mich freuen wüde hier bald eine ERSTE(R) Meinung zu lesen, wie wäre es mit einer kurzen Zusammenfassung oder einem Review?

    cu ft

  3. Sparkiller sagt:

    @Kaba: Danke für den Tipp, schon korrigiert!

    Du erhältst dafür auch in Kürze Post unseres Redaktions-Anwalts wegen dieser schamlosen Bloßstellung unserer internen Qualitätskontrolle… und zusätzlich wohl einen Strauß Blumen.

  4. FloydThreepwood sagt:

    Mist, zu lange gelesen…

    @Kaba: Du hörst von meinem Anwalt.

  5. hoki sagt:

    Dieser Tigerfels, der erinnert mich irgendwie, ……., an einen gewissen Lionel Hutz…

  6. bergh sagt:

    Hurtz !

    Wird die Geschichte irgendwann mal verfilmt ?
    So a la David(el) gegen Parmountiath.

    Die ganze Welt ist in der hand amerikanischer Majors.
    Die ganze Welt ?
    Nien !
    Ein kleines , aber feines, Forum wehrt sich standhaft gegen die Imperatoren.
    Dabei hilft ihnen ihre Geheimwaffe aka
    as Bitterböse ätzende Ironie.

    Teil 2
    The Empeiör sträks back !

    Teil 3
    Die Rückkehr des Sparkillers.

    Gruss BergH
    Ich muß im Forum jetzt Unheil stiften.

  7. Auswurf sagt:

    Mir fällt nichts Sinnvolles ein was ich posten könnte (Meinen Nickname beachten!). Aber wenn wir schon bei Gesetztn sind:

    BGB §961
    Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen:
    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

    BGB §963
    Vereinigung von Bienenschwärmen:
    Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der Verfolgten Schwärme.

    Gruß
    Auswurf, der geistige

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